Ist Elster-Berechnung korrekt?

Guten Morgen zusammen,

Person hat seine Einkommensteuererklärung für 2009 abgegeben und gleich bearbeiten lassen.

Der Sachbearbeiter in der Eingangszone hat sämtliche Anlagen kontrolliert, nachgerechnet … und die Einträge abgehakt.

Diesen fragte die Person, ob das, was Elster-Formular ausgerechnet hat, auch dem entspricht, was später beim Finanzamt als Ergebnis herauskommt. Dieser antwortete mit „Ja“.

Die person hat zu Hause die Zahlen in Elster-Formular eingegeben, die der Sachbearbeiter abgehakt hat. Wenn dem wirklich so ist, dann freut die Person sich! :wink:

Wenn nicht, wird die Person wohl Widerspruch einlegen (müssen)?! Wäre es dann sicherlich hilfreich, wenn Widerspruch einlegt wird, das Ergebnis von Elster-Formular beizulegen?!

Bitte um eure Antworten und evtl. Erfahrungen (stimmt die Elster-Berechnung wirklich …?!).

Vielen Dank.

Gruß

MM

Die Pferde vorher scheu machen nützt nix.

Erstmal den Papierbescheid abwarten…

Elster rechnet übrigens korrekt.

Diesen fragte die Person, ob das, was Elster-Formular
ausgerechnet hat, auch dem entspricht, was später beim
Finanzamt als Ergebnis herauskommt. Dieser antwortete mit „Ja“.

Voraussetzung ist aber, dass der Sachbearbeiter alles anerkennt, was bei Elster eingegeben wurde. Das ist zwar wahrscheinlich, wenn man richtig gearbeitet hat, aber nicht garantiert.

Young man’s guide to raising an objection
Servus,

(1) Hast Du den Text gelesen, der am Anfang der Berechnung der voraussichtlich festzusetzenden ESt mit Elster steht?

(2) Obwohl auch ein als „Widerspruch“ bezeichneter Einspruch nicht wegen der falschen Bezeichnung abgelehnt werden darf, ist es nützlich, die Rechtsmittelbelehrung auf dem ESt-Bescheid zu lesen. Da stehen ein paar wesentliche Dinge zum Thema Einspruch drinne.

(3) Ein Einspruch muss begründet werden. Das geht nicht, indem man in Bausch und Bogen die Elster-Berechnung einreicht, alldieweil sowohl Elster als auch die Rechner der Finanzämter immer richtig rechnen - Abweichungen können also nicht auf einen Rechenfehler zurückgehen.

Nützlich ist, wenn man sich die Mühe macht und den ESt-Bescheid und die Elster-Berechnung nebeneinander legt und Punkt für Punkt vergleicht. Dann in einem zweiten Schritt die gefundenen Abweichungen notiert. Dann in einem dritten Schritt feststellt, ob der Bescheid eine Begründung zur Abweichung enthält - die steht ggf. auch hinten im Textteil, den niemand lesen mag. Und dann, falls bei der Veranlagung nicht zu Recht von der Elster-Berechnung abgewichen worden ist, gegen die gefundenen Punkte im Bescheid Einspruch erhebt und diesen begründet. z.B. so:

„Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtanerkennung der erklärten Werbungskosten in Höhe von 3.745,00 € für Fachliteratur. Die zugehörige Aufstellung nebst Belegen wurde mit der ESt-Erklärung eingereicht, beides liegt Ihnen vor. Dass ein Band der Erstausgabe von „Prinz Biribinker“ im Original angeschafft werden musste, ist dadurch begründet, dass Gegenstand meiner wissenschaftlichen Arbeit der Nachweis war, dass alle späteren Ausgaben die redaktionellen Fehler übernommen haben, die in einem zeitgenössischen dänischen Raubdruck enthalten sind. Die Mittel zur Beschaffung des Originals standen der Fakultät nicht zur Verfügung, vgl. beigefügte Bestätigung des Dekans.“

Schöne Grüße

MM

Guten Morgen,

Die person hat zu Hause die Zahlen in Elster-Formular
eingegeben, die der Sachbearbeiter abgehakt hat. Wenn dem
wirklich so ist, dann freut die Person sich! :wink:

Wenn nicht, wird die Person wohl Widerspruch einlegen
(müssen)?! Wäre es dann sicherlich hilfreich, wenn Widerspruch
einlegt wird, das Ergebnis von Elster-Formular beizulegen?!

Werden die vom Steuerzahler eingegebenen Daten nicht durch den Bearbeiter geändert, müssten Elster-Berechnung und Bescheid übereinstimmen. Das bedeutet aber nicht, dass die Berechnung auch korrekt ist. Ist in der Software ein Fehler, wird der Bearbeiter dass i.d.R. nicht merken, weil er sich „blind“ auf das Programm verläßt.
Übrigens wird bestimmt auch diesmal nicht der Hinweis fehlen, dass die Berechnung nur ein Service der Finanzverwaltung ist und keine rechtliche Bindungswirkung hat.
Gruß
Pontius

MM

Werden die vom Steuerzahler eingegebenen Daten nicht durch den
Bearbeiter geändert, müssten Elster-Berechnung und Bescheid
übereinstimmen. Das bedeutet aber nicht, dass die Berechnung
auch korrekt ist. Ist in der Software ein Fehler, wird der
Bearbeiter dass i.d.R. nicht merken, weil er sich „blind“ auf
das Programm verläßt.
Übrigens wird bestimmt auch diesmal nicht der Hinweis fehlen,
dass die Berechnung nur ein Service der Finanzverwaltung ist
und keine rechtliche Bindungswirkung hat.

Wie gesagt, der Sachbearbeiter des Finanzamts, der die Einkommensteuererklärung entgegengenommen hat, hat die Zahlen so abgehakt, wie sie der Steuerzahler eingetragen hat (entsprechende Nachweise lagen natürlich vor, die der Sachbearbeiter eingesehen und nachgerechnet, also überprüft hat).

Wie kann man sich denn als laienhafter Steuerzahler sonst noch sicher sein, dass das, was das Finanzamt einem später bescheinigt, richtig ist? Evtl. eine Berechnung mit einem anderen Steuerprogramm (WISO …)?

Ach ja, den Hinweis gibts!

Voraussetzung ist aber, dass der Sachbearbeiter alles
anerkennt, was bei Elster eingegeben wurde. Das ist zwar
wahrscheinlich, wenn man richtig gearbeitet hat, aber nicht
garantiert.

Ist das nicht automatisch der Fall, wenn der Sachbearbeiter in der Eingangszone alles anerkannt … und abgehakt hat?

Inwiefern kann es denn dann dennoch, für mich dann unverständlicherweise, zu Unterschieden bei den verschiedenen Sachbearbeitern kommen, denn ein ganz anderer Sachbearbeiter bearbeitet ja die Einkommensteuererklärung abschließend. Wäre es nicht viel logischer und einfacher, wenn die Einkommensteuererklärung gleich in der Eingangszone abschließend bearbeitet wird, zumal dort schon alles überprüft … wurde oder zumindest der nachfolgende Sachbearbeiter sich auf die Überprüfung des ersten Sachbearbeiters verlässt, denn dieser hat ja die Originale gesehen … und dann daraufhin nur noch die Berechnung und den Bescheid erstellt?!

Wie kann man sich denn als laienhafter Steuerzahler sonst noch
sicher sein, dass das, was das Finanzamt einem später
bescheinigt, richtig ist? Evtl. eine Berechnung mit einem
anderen Steuerprogramm (WISO …)?

Prüfen, ob die Erläuterungen auf dem Bescheid gesetzeskonform sind bzw. dem Sinn und Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes entsprechen.

Servus,

Wie gesagt, der Sachbearbeiter des Finanzamts, der die
Einkommensteuererklärung entgegengenommen hat, hat die Zahlen
so abgehakt, wie sie der Steuerzahler eingetragen hat

Die Veranlagung findet nicht bei der Entgegennahme statt. Die Häklein bezeichnen allenfalls, dass die Belege zu den eingetragenen Werten vorgelegen haben, die Zahlenwerte richtig übernommen wurden und in diesem Zusammenhang keine Rückfragen erforderlich sind.

Ob z.B. die Angabe in Zeile 10 Anlage Vorsorgeaufwand richtig ist, wie groß die kürzeste Entfernung zur Arbeitsstätte ist, ob eine doppelte Haushaltsführung tatsächlich vorlag und ob sie aus beruflichem Anlass begründet worden ist etc. etc., wird bei der Veranlagung geprüft.

Wie kann man sich denn als laienhafter Steuerzahler sonst noch
sicher sein, dass das, was das Finanzamt einem später
bescheinigt, richtig ist? Evtl. eine Berechnung mit einem
anderen Steuerprogramm (WISO …)?

Der Steuerpflichtige bekommt einen Steuerbescheid, auf dem in allen Einzelheiten drauf steht, warum die ESt in der festgesetzten Höhe festgesetzt worden ist. Die Schritte zur Prüfung eines ESt-Bescheides hab ich Dir schon erzählt.

Und nochmal: Rechenfehler kommen da nicht vor - man kann mit drei oder auch dreißig Programmen rechnen lassen, und die gleichen Werte werden immer zum gleichen Ergebnis führen. Wenn es bei der Veranlagung zur ESt Abweichungen gibt, kommen die nicht von der Berechnung. Rondo con variazioni.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Wäre
es nicht viel logischer und einfacher, wenn die
Einkommensteuererklärung gleich in der Eingangszone
abschließend bearbeitet wird,

das Geheule will ich hören, wenn ein Steuerpflichtiger da einen halben Tag sitzt. Und: Wann sollen denn eigentlich diejenigen Steuererklärungen bearbeitet werden, die ganz schlicht übermittelt und als Papierprotokoll mit Belegen in den Briefkasten geworfen werden? Willst Du den Steuerpflichtigen, die ohne Not zusätzlichen Personalaufwand verursachen, noch einen extra Vorteil verschaffen?

– Bei Kollegen, die in Norwegen gearbeitet haben, habe ich ganz lustige ESt-Bescheide gesehen. Die bestehen aus sechs Zahlen:

  • Zu versteuerndes Einkommen
  • Festgesetzte Staatssteuer
  • Festgesetzte Gemeindesteuer
  • Festgesetzter Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung
  • Einbehaltene Lohnsteuer
  • Zahllast / Guthaben

Punktum.

Wenn sich da einer drüber beklagt, er könne den Bescheid nicht verstehen, habe ich alles Verständnis dafür. Es gibt beim FA Rogaland übrigens auch Sachbearbeiter, die damit ihre Mühe haben.

Aber ein deutscher ESt-Bescheid ist immer in jedem Detail nachvollziehbar.

Schöne Grüße

MM

Ist das nicht automatisch der Fall, wenn der Sachbearbeiter in
der Eingangszone alles anerkannt … und abgehakt hat?

Für mich bedeutet das Abhaken „vorhanden“, es bedeutet nicht „akzeptiert“.

Ich mache seit 4 Jahren meine Steuererklärung nur über elster mit Authentifizierung und seit 4 Jahren bin ich zu doof die ab erstattete Kirchensteuer richtig einzutragen und deshalb stimmt seit 4 Jahren der Bescheid nie mit meiner Erstberechnung überein. Erst wenn ich den Betrag auf dem Bescheid in der Erklärung korrigiere kommts auf den Cent genau raus.

Aber irgendwann klappts bestimmt auch bei mir :smiley:

Möglich wäre natürlich auch, dass der Sachbearbeiter deie Arbeitstage nicht glaubt und eine Bestätigung möchte, dass er die gefahrenen km zur Arbeitsstätte nicht akzeptiert, dass er die Kurzarbeitertage schriftlich vom AG möchte, dass er …

Grüße
Bröselchen