Guten Tag,
ist für Abstellkammern eigentlich auch Grundsteuer zu bezahlen, da man ja die qm Zahl beim Bescheid angeben muss, oder gelten gewisse Räume als nicht bewohnabrer Raum?
Guten Tag,
ist für Abstellkammern eigentlich auch Grundsteuer zu bezahlen, da man ja die qm Zahl beim Bescheid angeben muss, oder gelten gewisse Räume als nicht bewohnabrer Raum?
Grundsätzlich ja, nur der Einheitswert dürfte so niedrig liegen, dass er für die Grundsteuer letztendlich keine Rolle spielt. Siehe Bewertungsgesetz