Hallo,
gesetzt den Fall:
Jemand löst seinen Betrieb auf. Es sind Warenrestbestände vorhanden, die zu Aufwand auf dem Warenaufwandskonto geführt haben und Betriebsausgaben waren.
Der Betrieb wird zum Tag X eingestellt.
Wie verbucht man die Waren und muss eine Schluss GuV erstellt werden?
Meine Vermutung. Die Waren werden zu Teilwerten als Erlös verbucht.
Kleinunternehmer nach § 19.
Keine Buchführungspflicht.
Danke
Wieder mal ne Klausuraufgabe?
Die werden hier ohne eigenen Lösungsansatz immer noch nicht gerne gesehen…
Ausserdem sollte man dran denken, dass in einem Forum zwar Anonymität herrscht, aber trotzdem immer noch Menschen die sind, die antworten.
Und die haben idR für Ihre Mühe zumindest eine Rückmeldung („hat mir geholfen“ oder „ich verstehs immer noch nicht“ oder so) verdient.
Zum Thema:
Wie verbucht man die Waren
Je nachdem - als Entnahme, wenn sie ins PV gehen, oder eben als Erlös, wenn sie noch verkauft werden.
und muss eine Schluss GuV erstellt werden?
Nein, es muss eine Schlussbilanz erstellt werden.
Ok. Danke für die Mühe und die Antwort.
Allerdings ist die Firma aus der Aufgabe nicht Buchführungspflichtig.
Daraus folgere ich , dass eine Bilanz unnötig ist.
Daraus folgere ich , dass eine Bilanz unnötig ist.
Falsch, es ist genau deswegen eine Aufgabebilanz zu erstellen.