Zweitwohnungssteuer - ja oder nein?

Hallo an Alle,

Person A arbeitet in der Stadt Fürth und wohnt in einer Pension. Das heißt, Person A hat keinen Mietvertrag und bezahlt monatlich nur die Rechnung der Pension.
Nun kam ein Strafbefehl, dass Person A Steuerhinterziehung begangen hat, da die (angebliche?) Zweitwohnung nicht gemeldet wurde (Anrechnung der Zweitwohnungssteuer von Januar 09 bis November 09).
Nun frage ich mich, ob Person A ab Dezember gezahlt hat oder das Gesetz geändert wurde und ob Person A für eine Pension Zweitwohnungssteuer bezahlen muss.
Person A ist nur zum Arbeiten dort. Sie bekommt Auslöse, da es ja reintheoretisch Montagearbeit ist.
Könnt ihr mir da helfen?

Servus,

ob Person A bezahlt hat und wie lange, ist am verlässlichsten rauszukriegen, indem Person A befragt wird.

Wie genau eine Zweitwohnung definiert ist, steht in der örtlich gültigen Satzung über Zweitwohnungssteuer (hängt von der Gemeinde ab). Üblich ist eine Definition nach Fläche und Kochgelegenheit, aber das ist ganz verschieden.

Und wenn es sich um einen Strafbefehl handeln sollte, gibt es eine lange Vorgeschichte mit vielen Einzelheiten zum Sachverhalt, die Du verschwiegen hast. Vermutlich handelt es sich aber um eine Anhörung bei Eröffnung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Wie das Ganze zu beurteilen ist und was da zu tun ist, lässt sich nur entscheiden, wenn man den Fall komplett kennt und wenn die geltende Satzung der Gemeinde vorliegt.

Schöne Grüße

MM

  • habe die Satzung für Fürth grade gefunden: Wohnung ist dort definiert als jeder umschlossene Raum, der zum Schlafen geeignet ist.

Schöne Grüße

MM

Also den genauen Tatbestand kann man nicht sagen, da im Moment kaum Kontakt zu Person A besteht, da sie ja auf Arbeit in Fürth ist. Nur das Schreiben des Strafbefehls von Person A wurde eingesehen. Müßte man mal nachfragen.

Wegen der Sache, was Wohnraum ist. Das heißt dann sozusagen, die Pension wäre Wohnraum, da Person A dort schläft? Naja, wenn es so ist.

Ich darf ja keine Personen nennen, aber ich möchte nur jemanden den A… retten.:smile:

Aber trotzdem Dankeschön. Und ich hoffe, irgendwie bekomm ich Person A da wieder raus. Person A hat es ja nicht mit absicht gemacht. Ich mein, wer weiß schon, dass eine Pension als Zweitwohnsitz durchgeht. *kopfschüttel*

Servus,

wenn das ein Strafbefehl ist, fress ich einen Besen.

Verstoß gegen die Meldepflicht bem. § 13 Bayerisches Meldegesetz > Ordnungswidrigkeit. Da passiert das gleiche wie bei einem Knollen wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Erst die Anhörung - dann ggf. die Festsetzung eines Bußgeldes.

Steuerhinterziehung: Kann u.U. mit einem Strafbefehl geahndet werden. Rechtsmittel ist der Einspruch, die Frist dafür zwei Wochen ab Zustellung. Einspruch gegen einen Strafbefehl führt zu einer mündlichen Hauptverhandlung. Es dürfte im gegebenen Fall für einen Rechtsanwalt nicht so sehr schwierig sein, das Gericht davon zu überzeugen, dass kein Vorsatz vorgelegen hat (und ohne Vorsatz gibts keine Steuerhinterziehung).

Es sei denn, es gibt eine Vorgeschichte, die hier nicht vorgetragen worden ist. Irgendeine Vorgeschichte gibt es sicher, sonst wäre nicht vorher schon Zweitwohnungsteuer für einige Monate bezahlt worden.

Der Rest ist Sache für einen Anwalt vor Ort, dem dann allerdings auch alles erzählt werden sollte, und nicht bloß ein Kapitel aus einer längeren Geschichte.

Schöne Grüße

MM

Alles klar, ich danke Dir für deine Hilfe, und werde es Person A so sagen.
Werde mich auch mal danach erkundigen, ob es nur das war, was Person A gemacht hat, oder ob mehr dahinter steckt. Person A hat eine weiße Weste, deshalb wundert mich das so.

Wenn es nicht mehr sein sollte, dann sollte sich Person A einen Anwalt nehmen und Einspruch einlegen? Wer kommt dann für die Kosten auf?

Servus,

Wenn es nicht mehr sein sollte, dann sollte sich Person A
einen Anwalt nehmen und Einspruch einlegen?

Weil sie vielleicht künftig einmal ein Führungszeugnis braucht? Da macht es schon einen Unterschied, ob man vorbestraft ist oder nicht - selbst wenn man die festgesetzte Buße vielleicht aus der Portokasse bezahlt (ich persönlich ginge mit dem Geld lieber zum Inder, „mit allem“).

Schöne Grüße

MM