Hallo Experten!
Angenomen ein Arbeitgeber zieht dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers ganz normal die Steuer ab und führt diese ans Finanzamt ab oder auch nicht. Lässt sich nicht mehr nachvollziehen da das Unternehmen mittlerweile im Insolvenzverfahren ist.
Der AN gemeinsam mit Ehefrau macht die Steuererklärung Ende des Jahres und bekommt nun Bescheid in dem sein Einkommen gar nicht berücksichtigt wurde, dementsprechend auch nicht die gezahlten Steuern, die er aufjedenfall anhand der finanziellen Situation zurückbekommen müsste. Somit teilt das Finanzamt mit, es gibt keine Steuern zurück.
Auf telefonische Nachfrage teilt FA mit, AG habe die jährliche Steuerbescheinigung nicht eingereicht.
Wäre es möglich, dass der AG die Steuern gar nicht abgeführt hat? Hat der AN dann trotzdem Anspruch auf Rückerstattung? Auf der Lohnbescheinigung steht die Lohnsteuer eindeutig ausgewiesen.
der Arbeitnehmer ist nicht für die Abführung der Lohnsteuer verantwortlich.
Als Einspruchsbegründung könnten die Lohnabrechnungen vorgelegt werden sofern keine Lohnsteuerbescheinigung vorhanden ist.
Hallo,
Einspruch gegen den Steuerbescheid ist noch unterwegs. Reaktion des Finanzbeamten bleibt abzuwarten.
Insolvenzverwalter teilte auf telefonische Nachfrage mit, die Erstellung einer Steuerbescheinigung sei wohl aufgrund „durcheinandergekommener“ Geschäftsführung momentan noch etwas schwierig, aber man soll es mit der Lohnabrechnung durchaus mal versuchen. Sollte das nicht funktionieren hoffe ich dass der InsoVerw dann tätig wird.