Rückzahlung von Elterngeld steuerl. geltend machen

Hallo,

Person A hat im Jahr 2008 Elterngeld bezogen.
Da Person A 2008 mehr Geld verdient hat als in der Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes vorgesehen, musste Person A 2009 einen Betrag von beispielsweise 1000,-€ zuviel gezahltes Elterngeld an die Elterngeldstelle zurückzahlen.
Nun hat Person A eine „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt (für Ihre Einkommenssteuerveranlagung gemäß §32b in Verbindung mit §46 EStG)“ von der Elterngeldstelle erhalten in welchem ein Zeitraum der Zahlung (innerhalb 2009) und der Betrag -1000,-€ vermerkt sind.
Wie muss Person A diesen Betrag in seiner Lohnsteuererklärung für 2009 berücksichtigen bzw. wo muss dieser Betrag eingetragen werden?

Danke für etwaige Hilfen

Dodger

Anlage N Zeile 27

Und dort muss man dann den negativen Betrag eintragen?

Wie wirkt dieser sich dann aus?
Wird das quasi vom Gehalt abgezogen zur Feststellung des Steuersatzes?

Dodger

Hi !

Wird das quasi vom Gehalt abgezogen zur Feststellung des Steuersatzes?

Genau so ist es. Nennt sich „negativer Progressionsvorbehalt“.

BARUL76

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Danke