Kann es steuerlich nachteilig sein, als Freiberufler Subunternehmer für bestimmte klar abgegrenzte Arbeitsbereiche zu beschäftigen?
Es geht um den Fall, dass Freiberufler A gemeinsam mit einem Kollegen (Freiberufler B) für einen Arbeitgeber tätig ist, und dass dabei gewisse (eindeutig abgrenzbare) Arbeitsbereiche zu 100% von Freiberufler B übernommen werden, was dem Auftraggeber auch bekannt ist.
Können nun Freiberufler A steuerliche Nachteile entstehen, wenn er dem Auftraggeber den gesamten Arbeitsaufwand in Rechnung stellt, und Freiberufler B wiederum für „seinen“ Anteil Rechnungen an Freiberufler A stellt (also de facto Freiberufler A einen Subunternehmer beschäftigt)?