Besteuerung ausländischer Dividenden

Hallo,

ich konstruiere hier mal einen Fall mit schön runden Zahlen.

In einem Depot lagern 1000 Stk. Aktien eines in der Schweiz ansässigen Konzerns. Für das am 30.09.2009 endende Geschäftsjahr schüttet diese Gesellschaft umgerechnet 1,00 Euro Dividende pro Aktie aus. Die Quellensteuer beträgt erstmal 35%, daher gehen 650 Euro auf dem Konto ein. Auf Antrag reduzieren die Schweizer Behörden ihre Steuer von 35% auf 20%. Im vorliegenden Fall stehen Aufwand und Nutzen dafür aber in einem schlechten Verhältnis, so dass dieser Antrag nicht gestellt wird.

Soweit alles klar. Nun kommt aber die deutsche Steuer, die zwar weiteren Abzüge vornimmt, aber dafür treten folgende Merkwürdigkeiten auf:

(a) Genau 15% (also 150 Euro) werden als „anrechenbare ausländische Quellensteuer“ vermerkt. Warum nicht die vollen 35%?

(b) Der Bruttobetrag (also die vollen 1000 Euro) werden auf den Steuerfreibetrag (801 Euro) angerechnet. Ist dies die erste Ausschüttung im Jahr, so ist der Freibetrag verbraucht.

Hier wird doch doppelt besteuert. (b) erscheint mir besonders falsch. Die Dividende ist doch bereits dick versteuert, da kann doch von einer Inanspruchnahme des Freibetrages keine Rede sein.

Danke!
soja

Schweiz Dividenden
Hi,

In einem Depot lagern 1000 Stk. Aktien eines in der Schweiz
ansässigen Konzerns. Für das am 30.09.2009 endende
Geschäftsjahr schüttet diese Gesellschaft umgerechnet 1,00
Euro Dividende pro Aktie aus.

Der Eigentümer der Aktien ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, da er hier seinen Wohnsitz hat. Die Dividenden (weltweit) sind in Deutschland zu versteuern.

Die Quellensteuer beträgt
erstmal 35%, daher gehen 650 Euro auf dem Konto ein. Auf
Antrag reduzieren die Schweizer Behörden ihre Steuer von 35%
auf 20%.

Sie würden das schon auf 15% vermindern. Einen Antrag muss man dazu aber stellen.

Im vorliegenden Fall stehen Aufwand und Nutzen dafür
aber in einem schlechten Verhältnis, so dass dieser Antrag
nicht gestellt wird.

aha, es verbleibt also bei den 35%

Soweit alles klar. Nun kommt aber die deutsche Steuer, die
zwar weiteren Abzüge vornimmt, aber dafür treten folgende
Merkwürdigkeiten auf:

(a) Genau 15% (also 150 Euro) werden als „anrechenbare
ausländische Quellensteuer“ vermerkt. Warum nicht die vollen
35%?

Weil nur die Quellensteuer anrechenbar ist, für die kein Erstattungsanspruch im Quellenstaat besteht. Die 20% könnte sich der Anleger ja in der Schweiz holen. Tut er das nicht, ist es seine Entscheidung.

(b) Der Bruttobetrag (also die vollen 1000 Euro) werden auf
den Steuerfreibetrag (801 Euro) angerechnet.

Quellensteuer wird angerechnet, nicht abgezogen. (ist auf Antrag zwar möglich, dann wird aber keine Anrechnung mehr vorgenommen und es ergibt sich im Regelfall eine noch höhere Steuer).

Ist dies die
erste Ausschüttung im Jahr, so ist der Freibetrag verbraucht.

ja, richtig

Hier wird doch doppelt besteuert.

genau, deshalb gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz
http://www.forum-steuern.de/index1.htm

Der Ansässigkeitsstaat hat das volle Besteuerungsrecht und der Quellenstaat nur ein eingeschränktes von 15%. Diese Quellensteuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet, so dass sich insgesamt -wenn man von der freiwillig nicht beantragten anteiligen Quellensteuer absieht- Steuern wie für inländische Dividenden ergibt.

(b) erscheint mir besonders
falsch. Die Dividende ist doch bereits dick versteuert, da
kann doch von einer Inanspruchnahme des Freibetrages keine
Rede sein.

Die Mühe, sich die Quellensteuer vom schweizer Staat zu holen, muss man als schweizer Anleger sich wohl machen oder die Mehrsteuern so lassen…

Schöne Grüße
C.

Hallo,

Nun kommt aber die deutsche Steuer, die
zwar weiteren Abzüge vornimmt, aber dafür treten folgende
Merkwürdigkeiten auf:

(a) Genau 15% (also 150 Euro) werden als „anrechenbare
ausländische Quellensteuer“ vermerkt. Warum nicht die vollen
35%?

weil eben nur 15% anrechenbar sind. So will es das Gesetz.

(b) Der Bruttobetrag (also die vollen 1000 Euro) werden auf
den Steuerfreibetrag (801 Euro) angerechnet. Ist dies die
erste Ausschüttung im Jahr, so ist der Freibetrag verbraucht.

Hier wird doch doppelt besteuert. (b) erscheint mir besonders
falsch. Die Dividende ist doch bereits dick versteuert, da
kann doch von einer Inanspruchnahme des Freibetrages keine
Rede sein.

Natürlich muss der Bruttobetrag auf den Freibetrag gerechnet werden, wie bei jedem anderen Ertrag auch. Der anrechenbare Teil der Quellensteuer wird für zukünftige relevante Steuerbuchungen zur Verrechnung vorgemerkt. Den nicht anrechenbaren Teil kann man sich u.U. im Quellland erstatten lassen.

Gruß
Nils