Arbeitszimmerbereich im Wohnzimmer absetzbar?

Guten Tag,

eine Person hat bereits bezueglich der Absetzung eines Arbeitszimmers recherchiert, ist sich jedoch unsicher, wie die Absetzbarkeit bezueglich der Lage dieses „Arbeitszimmers“ aussieht.

Zur Beispielsituation:

Die Person arbeitet Vollzeit von zuhause aus, besitzt also ein sogenanntes home office; ohne Aussendienste.
Bevor die Person das home office bezieht, arbeitet sie fuer die Firma am auslaendischen Stammsitz, wird dann auf Wunsch „nach Hause“ versetzt.
Das home office soll in das Wohnzimmer integriert werden. Dieses ist so gross (>30qm), dass es einen Wohnbereich geben koennte und einen Bereich fuer das office (Schreibtisch bildete dann die „Grenze“, dazu Buerostuhl und Aktenschrank).

Nun zu den Fragen:

Waere dieses home office in der Form steuerlich absetzbar oder verlegt die Person es besser in einen anderen, separaten Raum?

Waere der Umzug aus dem Ausland nach Deutschland steuerlich absetzbar?

Zitat Steuerberatung: „Das Finanzamt kann die Angaben des Steuerzahlers, nach vorheriger Ankündigung, vor Ort überprüfen.“
–> Wie viel Vorlauf ist hier vorgesehen?

Fuer eure Antworten zu meiner Beispielsituation bedanke ich mich herzlich im voraus.
Viele Gruesse,
makimono

Waere dieses home office in der Form steuerlich absetzbar

Nein, da kein abgeschlossener Raum

oder
verlegt die Person es besser in einen anderen, separaten Raum?

Ja

Zitat Steuerberatung: „Das Finanzamt kann die Angaben des
Steuerzahlers, nach vorheriger Ankündigung, vor Ort
überprüfen.“
–> Wie viel Vorlauf ist hier vorgesehen?

Unterschiedlich, idR 7-14 Tage

Vielen Dank fuer die Antwort, Clematis. Das Buero wuerde dementsprechend umziehen.

Darf ich die anderen noch auf die Frage zum Umzug hinweisen, diese Antwort waere ebenfalls sehr interessant.

Mit freundlichen Gruessen
makimono