Frage zu dem folgenden Sachverhalt: Schüler (Studierender), BaföG-Bezieher, 400@-Job, 25J., wohnhaft in DE, übt nebentätigkeit als Lehrer in Portugal aus (4mal im Jahr, je 1 Woche). Leistungen werden in Rechnung gestellt und aus Portugal beglichen.
Hat betreffende Person einen Pauschbetrag bei FA? Welchen Gewerbeschein muss er/sie beantragen? (Wie) sind die Einkünfte zu versteuern?
VIELEN DANK FÜR DIE INFOS
Hi,
Frage zu dem folgenden Sachverhalt: Schüler (Studierender),
BaföG-Bezieher, 400@-Job,
steuerlich nur hinsichtlich Sonderausgaben relevant, Rest nicht
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
25J.,
steuerlich keine Auswirkung
wohnhaft in DE,
unbeschränkte Steuerpflicht
übt
nebentätigkeit als Lehrer in Portugal aus (4mal im Jahr, je 1
Woche). Leistungen werden in Rechnung gestellt und aus
Portugal beglichen.
Lohneinkünfte oder selbständige Einkünfte
Wie wird das denn von Portugal eingestuft?
Hat betreffende Person einen Pauschbetrag bei FA?
Grundfreibetrag
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
§ 32 a Abs. 1 Nr. 1 EStG
Welchen
Gewerbeschein muss er/sie beantragen?
das ist steuerlich nicht wichtig und bei selbständiger Tätigkeit wird auch kein Gewerbe betrieben. Umfang ist auch geringfügig.
(Wie) sind die Einkünfte
zu versteuern?
wie alle Einkünfte im Inland auch, wenn es in Portugal nicht als nichtselbständige Arbeit eingestuft wurde- erkennbar am Quellensteuerabzug
Schöne Grüße
C.