NV-Bescheinigung

Guten Morgen,
angenommen ein Student hat Kapitalerträge in Höhe von 12.000 Euro (ansonsten kein Einkommen) und hat bei seiner Bank eine NV-Bescheinigung eingereicht, muss er dann in der Steuererklärung für das entsprechende Jahr einfach nur die 12.000 Euro als Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben? Wird der Sparerpauschbetrag vom Finanzamt trotzdem automatisch beachtet oder wie würde das laufen?
Und zwecks Krankenversicherung: Ab welchem Einkommen muss sich der Student selbst versichern, wenn er bis dahin noch familienversichert war?
LG
Kart

Guten Morgen,

sollte der Student wirklich zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet sein, braucht er in diesem Fall nur den Mantelbogen (Name usw.), die Anlage KAP und ggf. diese neue Anlage für die Vorsorgeaufwendungen auszufüllen, den Rest macht das Finanzamt.
Er muss allerdings damit rechnen, evtl. keine weitere NV-Bescheinigung zu bekommen, wenn sich eine Steuer > 0 ergibt bzw. seine bestehende NV-Bescheinigung zurückgeben zu müssen.

LG
Markus

Hallo,
Sparerpauschbetrag wird in der Tat automatisch berücksichtigt.

Und zwecks Krankenversicherung: Ab welchem Einkommen muss sich
der Student selbst versichern, wenn er bis dahin noch
familienversichert war?

Bin jetzt über die exakte Grenze nicht genau informiert. Diese liegt aber zumindest bei Arbeitseinkommen bei 365€ im Monat. Da ist man also weit drüber, so dass man sich privat oder in der studentischen KV versichern muss. Die kostenlose Familienversicherung kann übrigens auch rückwirkend aufgehoben werden. Auch das Kindergeld würde bei dieser Einkommenshöhe wegfallen, wenn nicht genügend Ausgaben steuerwirksam geltend gemacht werden können.

Grüße

Ist es dann so, dass die Kapitalerträge, wenn der Student ansonsten nicht viel Einkommen hat (sagen wir 2.000 Euro aus Ferienjobs) durch einen Antrag zur Günstigerprüfung zumindest nicht mit 25% besteuert werden sondern nach der normalen Einkommensteuertabelle?

Moin,

angenommen ein Student hat Kapitalerträge in Höhe von 12.000
Euro (ansonsten kein Einkommen) und hat bei seiner Bank eine
NV-Bescheinigung eingereicht, muss er dann in der
Steuererklärung für das entsprechende Jahr einfach nur die
12.000 Euro als Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben?

angenommen der Student hat eine NV-Bescheinigung erhalten braucht er eigentlich gar keine Erklärung abgeben. Das ist ja der Sinn einer NV-Bescheinigung …

LG

Ist es dann so, dass die Kapitalerträge, wenn der Student
ansonsten nicht viel Einkommen hat (sagen wir 2.000 Euro aus
Ferienjobs) durch einen Antrag zur Günstigerprüfung zumindest
nicht mit 25% besteuert werden sondern nach der normalen
Einkommensteuertabelle?

Ja, das auf jeden Fall. Die Günstigerprüfung wird sogar automatisch bei der Erstellung des Steuerbescheids durchgeführt (wenn das Programm denn mal endlich läuft :wink: )

Guten Tag,

Ach das ist ja super, dass man keinen Antrag stellen muss :wink:

Vielen Dank!!

Hallo,

angenommen der Student hat eine NV-Bescheinigung erhalten
braucht er eigentlich gar keine Erklärung abgeben.

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt und kann damit vom Finanzamt zurückgefordert werden (§ 44a Abs. 2 Satz 2 EStG).

Erkennt der Gläubiger, dass die Voraussetzungen für die Erteilung weggefallen sind, so hat er dem Finanzamt die Bescheinigung zurückzugeben (§ 44a Abs. 2 Satz 4 EStG).

Die NV-Bescheinigung befreit damit nicht automatisch von der Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Vielmehr ist der Student hier selbst in der Pflicht in den Folgejahren eine evtl. Abgabepflicht zu prüfen.

Gruß

Ranschke