Hallo ich habe eine Frage zur Steuernummer.
Angenommen ein Student hat einen Nebenberuf der ganz normal über Lohnsteuerkarte abgrechnet wird. Nun kommt ein anderer Beruf hinzug bei dem er bisher einfach Rechnungen schreiben konnte ohne im entsprechenden Feld auf der Rechnung eine Steuernummer einzugeben.
Nun besteht das Unternehmen (Dienstleistung) aber darauf, dass eine Steuernummer eingetragen wird, welche der Student jedoch nicht hat.
Jetzt ist die Frage wie der Stundent an die Steuernummer kommt. Der Verdienst des Lohnsteuerkartenjobs bewegs sich im Rahmen von ca. 3500€ p.a. und der auf rechnung im Bereich von ca. 2000€. Neben der Frage woher die Steuernummer stellt sich die Frage, ob eine Steuererklärung oder ähnliches gemacht werden muss.
Und dann ist es noch so, dass sein Studium irgendwann im Laufe eines Jahres beendet sein wird und die nachfolgende berufliche Situation ungeklärt ist, durchaus aber dazu führen kann, dass ein höherer Verdienst auf Rechnung eingenommen wird. Muss man das irgendwie beachten? Rechnungen immer aufheben? In diesem Kontext liest man auch oft etwas von Scheinselbständigkeit - ist das zu vermeiden?
Hallo,
Nun besteht das Unternehmen (Dienstleistung) aber darauf, dass
eine Steuernummer eingetragen wird, welche der Student jedoch
nicht hat.:
zurecht!
Jetzt ist die Frage wie der Stundent an die Steuernummer
kommt.:
Selbständige Tätigkeit schriftlich dem Finanzamt mitteilen, diese teilen dann eine Steuernummer zu.
Neben der Frage woher die Steuernummer stellt sich
die Frage, ob eine Steuererklärung oder ähnliches gemacht
werden muss.:
ja, da freiberufliche/gewerbliche Einkünfte vorliegen. Höhe egal.
Und dann ist es noch so, dass sein Studium irgendwann im Laufe
eines Jahres beendet sein wird und die nachfolgende berufliche
Situation ungeklärt ist, durchaus aber dazu führen kann, dass
ein höherer Verdienst auf Rechnung eingenommen wird. Muss man
das irgendwie beachten? Rechnungen immer aufheben? In diesem
Kontext liest man auch oft etwas von Scheinselbständigkeit -
ist das zu vermeiden?:
Zur Beurteilung einer Scheinselbständigkeit reichen die hier gemachten Angaben nicht aus.
Wieviele Auftraggeber hat der Student für die Selbständigkeit und was genau tut er für diese Auftraggeber?
Gruß
Lawrence
Steuernummer Pflicht nach § 14 Abs. 4 UStG?
Hi !
Zum Verfahren, wie man an eine Steuernummer kommt, wurde ja bereits geantwortet.
Nun besteht das Unternehmen (Dienstleistung) aber darauf,
Dies hört sich danach an, als wenn hier jemand auf die Pflichtangaben in Rechnungen nach § 14 Abs. 4 UStG besteht.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Dort heißt es in der Nummer 2:
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
Daraus ergibt sich: wurde bisher keine Steuernummer erteilt, kann diese auch nicht zu den Pflichtangaben zählen. Hier würde auch statt der Steuernummer der Hinweis genügen „Steuernummer wurde vom Finanzamt nicht erteilt“.
BARUL76
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