Widerspruch gegen Steuerbescheid - Frist?

Für den Widerspruch gegen einen Steuerbescheid hat man vier Wochen Zeit. Kann man innerhalb dieser Wochen schriftlich einen formlosen Widerspruch einlegen, oder muss man innerhalb dieser Frist auch Belege einsenden?

Weiterhin bin ich noch daran interessiert, ob es möglich ist, für das Jahr X Werbungskosten zu erklären (verbleibender Verlustvortrag) und den Verlust auf das Nachfolgejahr X+1 zu übertragen, auch wenn für das Jahr X+1 bereits ein Steuerbescheid ergangen ist und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Man hat für den Einspruch sogar einen Monat Zeit.
Es genügt, dass der Einspruch innerhalnb dieser Frist beim Finanzamt eingeht, die Begründung (z.B. Belege) kann auch später nachgereicht werden, allerdings sollt dies geschehen, bevor das Finaanzamt den Einspruch als unbegründet zurückweist, was aber nicht passieren wird, wenn man darauf hinweist, dass und warum die Belege noch auf sich warten lassen.

Wenn der Verlust für das Jahr X ordnungsgemäßt festgestellt wird, stellt dieser Feststellungsbescheid einen Grundlagenbescheid dar, auf Grund dessen Jahr X+1 ggf. auch nach Ablauf der einspruchsfrist geändert werden kann.

Großen Dank :smile:

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