Kirchensteuer bei verschiedenen Konfessionen

Liebe Community,

zwei Eheleute leben in Bayern, er gehört der ev. Kirche an, sie der rk.
Die Ehe ist klassisch als Zugewinngemeinschaft geschlossen.

Er verdient ca. 5x so viel wie sie. Bisher wurden beide zusammen veranlagt.

Das Problem - falls man es so nennen möchte - ist, dass er (!!!) die katholische Kirche finanziell nicht unterstützen möchte.

Ist es richtig, dass durch die gemeinsame Veranlagung die kath. Kirche in diesem Fall mehr Kirchensteuer bekommt und die ev. Kirche weniger, als wenn beide nach ihrem Gehalt - jeder für sich betrachtet - an die jeweilige Kirche abführen würde?

Ich habe etwas über den „Halbteilungsgrundsatz“ im Netz gelesen, aber ich verstehe es nicht wirklich.

Wenn das so ist: Welche Möglichkeiten hätte der Mann, dass „sein“ Geld auch bei „seiner“ Kirche landet?

Es wäre sehr nett, wenn jemand etwas dazu schreiben kann. Danke!

hallo Markus,

die einzige Möglichkeit, die Kirchensteuer einkommensgerecht an die jeweiligen Kirchen zu verteilen wäre, dass die Ehegatten die getrennte Veranlagung wählen.
Ob das sinnvoll ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Gruß
Sonja