Doppelte Haushaltsführung

Hallo Zusammen!

Könnte Person 1 unter folgenden möglichen Umständen eine doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen?

Die Situation könnte wie folgt aussehen:

Person 1:

  • Student bis 09/2009; Zweitwohnsitz am Studienort A
  • Praktikum (während des Studiums) bei Firma X am Studienort A
  • Erstwohnsitz (nicht im elterlichen Haushalt!)in der Stadt B (Entfernung der Wohnsitze ca 170 km)
  • Auflösung Zweitwohnsitz in Ort A (in 2009 oder 2008)
  • Festanstellung bei Firma X in Ort A (an dem kein Wohnsitz mehr besteht!)
  • Aufgrund der Festanstellung Umzug von B nach A, mit Wohnsitzen an beiden Standorten. (Person 1 hat die Info bekommen, dass es keine Rolle spielt, welcher der beiden Wohnsitze/Haushalte als Hauptwohnung gilt - Hauptwohnung ist an Standort A)

Welche steurelichen Vergünstigungen kann Person 1 hier geltend machen und welche Änderungen an der Lebenssituation müssten ggf. vorgenommen werden um weitere steuerliche Vergünstigungen geltend machen zu können?

bitte um rege diskussion!

vielen Dank!
foxl

es muss ja in der Steuererklärung immer ein Grund für die doppelte Haushaltsführung angegeben werden. (so was wie: Ehepartner wohnt in B, wie das bei einem Freundespaar ist ohne „Nachweis“ für das Verhältnis weiß ich nicht) Dann können die Kosten für die Fahrt zwischen den beiden Wohnsitzen und die Kosten für eine Unterkunft steuerlich berücksichtigt werden.
gruß pucky

Doppelte Haushaltsführung
Hi,

Könnte Person 1 unter folgenden möglichen Umständen eine
doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen?

Die Situation könnte wie folgt aussehen:

Person 1:

  • Student bis 09/2009; Zweitwohnsitz am Studienort A
  • Praktikum (während des Studiums) bei Firma X am Studienort A
  • Erstwohnsitz (nicht im elterlichen Haushalt!)in der Stadt B
    (Entfernung der Wohnsitze ca 170 km)
  • Auflösung Zweitwohnsitz in Ort A (in 2009 oder 2008)
  • Festanstellung bei Firma X in Ort A (an dem kein Wohnsitz
    mehr besteht!)
  • Aufgrund der Festanstellung Umzug von B nach A, mit
    Wohnsitzen an beiden Standorten. (Person 1 hat die Info
    bekommen, dass es keine Rolle spielt, welcher der beiden
    Wohnsitze/Haushalte als Hauptwohnung gilt - Hauptwohnung ist
    an Standort A)

schau dir folgendes an
/t/doppelte-haushaltsfuehrung-doppelte-miete-oder-ni…

Bei nicht Verheirateten ist immer der Knackpunkt, warum die weiter entfernt liegende Wohnung der Mittelpunkt der Lebensinteressen sein soll.

Welche steurelichen Vergünstigungen kann Person 1 hier geltend
machen und welche Änderungen an der Lebenssituation müssten
ggf. vorgenommen werden um weitere steuerliche Vergünstigungen
geltend machen zu können?

Gestaltungsberatung machen Steuerberater

Hinweise, wie man den Sachverhalt so darstellt, dass man bewusst eine Steuerhinterziehung in Kauf nimmt, werden hier in der Regel nicht gegeben.

Schöne Grüße
C.