Kleinunternehmer bei Niedriglohn

Hallo,

Arbeitnehmer N arbeitet Vollzeit, kommt aber nicht über 8004 € Brutto pro Jahr, ist also Einkommenssteuerbefreit.

Wenn N sich nebenbei ein Kleingewerbe aufbaut (als Beispiel 2000 Euro Gewinn pro Jahr) stellen sich mir folgende Fragen:

A: Lohnt es sich überhaupt, oder würde die dann zu zahlende Steuer den Gewinn größtenteils auffressen?

B: Kann N dann auch Fahrtkosten zu seinem Hauptberuf und weitere absetzbare Ausgaben (Versicherungen usw) geltend machen, was vorher ja nicht ging, da er keine Steuern zahlte?

Danke und Grüße

Hallo,

N kann die üblichen Werbungskosten (z.B. die Fahrtkosten), Sonderausgaben (z.B. Versicherungen) und evtl. agBs geltend machen. N wird natürlich nichts erstattet bekommen, wenn N vorher keine Steuer (z.B. Lohnsteuer, Vorauszahlungen) gezahlt hat.
Bei den geschilderten Einkunftsverhältnissen wird höchstwahrscheinlich weiterhin keine Einkommensteuer rauskommen, N braucht sich also keine Sorgen zu machen, dass sich das geplante Kleingewerbe nur wegen der Steuer nicht rentiert.

Grüße
Markus

kommt aber nicht über 8004 € Brutto pro Jahr, ist also Einkommenssteuerbefreit.

Stimmt weitgehend, allerdings zählt hier nicht das Brutto, sondern nur das zu versteuernde Einkommen.

Wenn N sich nebenbei ein Kleingewerbe aufbaut (als Beispiel
2000 Euro Gewinn pro Jahr)

Dann muss nur der Teil seiner gesamten Einkünfte versteuert werden, der über 8004 EUR kommt, und das beginnt mit 14% http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuertarif
(Das sollte sich Herr N für das FA zurücklegen und nicht schon ausgeben!)

Lohnt es sich überhaupt, oder würde die dann zu zahlende
Steuer den Gewinn größtenteils auffressen?

Lieber Geld verdienen und einen Teil davon als Steuer abgeben, als nichts verdienen.

Kann N dann auch Fahrtkosten zu seinem Hauptberuf und
weitere absetzbare Ausgaben (Versicherungen usw) geltend
machen,

Das kann er wie jeder andere Mensch machen, der eine Steuererklärung ausfüllt:

  • Entfernungspauschale zu seinem Hauptberuf in Anlage N,
  • Versicherungen in Anlage Vorsorge.

Gruß JK