Aussergwöhnliche Belastung Unterstützen Angehörig

Folgender Fall:
Frau A unterstützt ihre Mutter B finanziell während einer schweren Krebserkrankung, d.h. sie übernimmt Arztrechnungen und Kosten für alternative Heilbehandlungen. Die Mutter B hat sicher nichts unversucht gelassen, um vom Krebs geheilt zu werden. Erwartungsgemäß sind damit aber auch hohe Kosten verbunden, die sich B nicht alleine leisten konnte.

Kann Frau A die finanzielle Unterstützung ihrer Mutter als aussergewöhnliche Belastungen geltend machen?

Wie müsste das ggfs. begründet werden? Aussergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen?

Vielen Dank für Hinweise.

Hallo,

Unterstützung bedürftiger Personen hängt alleine vom Einkommen der unterstützten Person ab.
Es spielt keine Rolle, für welche -auch lebensnotwendigen- Dinge diese Gelder tatsächlich aufgebraucht werden.
Das geht so weit, dass ein Rentner, der 20000 Euro Jahresrente hat nicht bedürftig im steuerlichen Sinne ist, selbst wenn er Pflegeheimaufwendungen von 30000 jährlich zahlen muss.

Der Höchstbetrag für Unterhalt beträgt jährlich 8004 Euro (bis 2009 7680 Euro).
Der Höchstbetrag verringert sich um den Betrag, um den die Einkünfte der unterstützten Person 624 Euro jährlich übersteigen.

Hat die Mutter also eine monatliche Rente von 1000 Euro gibt´s gar nichts vom Finanzamt, hat sie nur 50 Euro Rente gibt´s, bei Nachweis, 8004 Euro Freibetrag, völlig unabhängig von einer Krebserkrankung oder anderer Gründe.

Hat die Mutter eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „H“, so kann die unterstützende Person, sofern sie auch eine Betreuungsperson ist, zumindest den Pflegepauschbetrag geltend machen.

Gruß
Lawrence

Es gibt Finanzämter, die das als Unterstützung naher Angehöriger akzeptieren, insoweit hat mein Vorredner leider ganz recht, weil das in unserer Familie ähnlich läuft. Probiers, mehr als nix kanns ned werden.