Neg. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Hallo und einen guten Abend zusammen,

eine ganz allgemeine Frage:

Mit welchen (positiven) Einkünften aus Kapitalvermögen (im Jahr 2010) können negative Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (beispielsweise aus 2007 und 2008) verrechnet werden?

  1. Mit Kursgewinnen aus Verkauf von Aktien?

  2. Mit Dividenden aus Aktien?

  3. Mit Kursgewinnen aus Verkauf von Fonds (Aktien-, Immobilienfonds)?

  4. Mit Erträgen aus Fonds?

  5. Mit Kursgewinnen aus Verkauf von festverzinsichen Wertpapieren?

  6. Mit Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren?

Sechs knappe ‚ja‘ oder ‚nein‘ als Antwort genügen, wenn es keine sonstigen Fragen zur Klärung von Eurer Seite gibt.

Danke im voraus.
Voithian

Moin,
das Bundesfinanzministerium hat gerade zu diesem Thema ein wunderbares Schreiben veröffentlicht. Da finden sich sämtliche Antworten zu den Fragen (die sehr nach Hausaufgaben klingen - m.M.)
[http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Starts…](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/Abgeltungsteuer/233__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Schöne Grüße
e

Moin,
das Bundesfinanzministerium hat gerade zu diesem Thema ein
wunderbares Schreiben veröffentlicht. Da finden sich sämtliche
Antworten zu den Fragen (die sehr nach Hausaufgaben klingen -
m.M.)

Nöh, über das Hausaufgabenalter bin ich schon lange weg. Bei mir geht’s schon fast um die Rente.

Hat mehr mit aktueller Geldanlage zu tun. Da haben sich in den Vorjahren so’n paar Verluste angesammelt und die sollen steuerlich die hoffentlich anfallenden Gewinne reduzieren.

Werde mir mal das BMF-Schreiben ansehen, aber wie gesagt, 6 mal knapp ja oder nein als „Vorablieferung“ wäre auch nicht schlecht gewesen :wink:

Danke

Dann verzeih’ mir die Unterstellung :wink:

Um „Ja“ oder „Nein“ zu sagen, müsste ich diesen Schinken auch endlich mal durcharbeiten. Noch liegt er drohend neben mir auf dem Schreibtisch…

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Um „Ja“ oder „Nein“ zu sagen, müsste ich diesen Schinken auch
endlich mal durcharbeiten. Noch liegt er drohend neben mir auf
dem Schreibtisch…

Und ich dachte schon, es gäbe hier nur Leute, die sich an den BMF-Schreiben aufg…len ergötzen und sie verschlingen.

Ja, mir ist das Ding schon vor ein paar Wochen mal wegen einer anderen Frage unterkommen und ich bin beim Durchlesen vor Erschöpfung beinahe eingeschlafen.Möglicherweise habe ich ja heute einen besseren Tag.
Vielleicht schau ich mir auch nur mal den KONZ an, der hat da doch einen entspannteren Stil.

Schönen Tag noch wünscht
voithian

Alles, nur nicht dort!

Es gibt bestimmt welche, die sich da schon durchgewuselt haben - ich bisher eben nur so, dass ich weiß, dass es dass Machtwerk gibt. Und vielleicht kann ja doch einer hier mit Ja oder Nein antworten :wink:

Ich hab’ mal eben auf die Schnelle in den KONZ reingeschaut. Gibt aber nicht allzuviel zu dem Thema her.

Wenn tatsächlich niemand sonst 6 mal ja oder nein sagen möchte, muss ich mir die Antworten wohl selbst erarbeiten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

bis einschl. 2013 gilt folgende Lösung:

  1. Mit Kursgewinnen aus Verkauf von Aktien?

ja

  1. Mit Dividenden aus Aktien?

ja

  1. Mit Kursgewinnen aus Verkauf von Fonds (Aktien-,
    Immobilienfonds)?

ja

  1. Mit Erträgen aus Fonds?

nein

  1. Mit Kursgewinnen aus Verkauf von festverzinsichen
    Wertpapieren?

nein

  1. Mit Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren?

nein

Lösung steht in § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 iVm § 52a Abs. 11 Satz 10 und 11 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52a.html

aber alles ohne Gewähr…