Frist Finanzamt - Steuererklärung

Hallo,
hat das Finanzamt auch gewisse Fristen einzuhalten, die ihnen für die Bearbeitung einer Steuererklärung zustehen?

Wenn ja wie lange ist dieser Zeitraum? Was kann man tun, wenn der Zeitraum überschritten wurde?

Vielen Dank im Voraus

Gruß
Stefan

Hallo,
hat das Finanzamt auch gewisse Fristen einzuhalten, die ihnen
für die Bearbeitung einer Steuererklärung zustehen?

ja

Wenn ja wie lange ist dieser Zeitraum?

so ca. 6 monate für die einkommensteuer

Was kann man tun, wenn
der Zeitraum überschritten wurde?

man kann eine untätigkeitsanzeige machen. der sachbearbeiter freut sich dann…

gruß inder

Hallo,
hat das Finanzamt auch gewisse Fristen einzuhalten, die ihnen
für die Bearbeitung einer Steuererklärung zustehen?

ja

Wenn ja wie lange ist dieser Zeitraum?

so ca. 6 monate für die einkommensteuer

was heisst so ca? steht das irgendwo geschrieben?

Was kann man tun, wenn
der Zeitraum überschritten wurde?

man kann eine untätigkeitsanzeige machen. der sachbearbeiter
freut sich dann…

ich würde mich auch über einen bescheid freuen, da fragt auch keiner nach

gruß inder

Gruß
Stefan

…und der steuerpflichtige darf dann sicher in den folgejahren mit besonders aufmerksamer prüfung rechnen, da sich kein sachbearbeiter der welt gerne auf die finger klopfen läßt.
gute erfahrungen hat man mit freundlichen, aber nachdrücklichen telefonischen nachfragen beim sachbearbeiter gemacht.

saludos, borito

Hallo,
hat das Finanzamt auch gewisse Fristen einzuhalten, die ihnen
für die Bearbeitung einer Steuererklärung zustehen?

ja

Wenn ja wie lange ist dieser Zeitraum?

so ca. 6 monate für die einkommensteuer

was heisst so ca? steht das irgendwo geschrieben?

ja, in der abgabenordnung…

Was kann man tun, wenn
der Zeitraum überschritten wurde?

man kann eine untätigkeitsanzeige machen. der sachbearbeiter
freut sich dann…

ich würde mich auch über einen bescheid freuen, da fragt auch
keiner nach

da hast du recht… kommt drauf an, wie die erklärung gestrickt ist. je nachdem würde ich entscheiden, ob ich dampf mache oder lieber nicht…

gruß inder

Gruß
Stefan

Welchen man ja aber nicht kennt, da Erklärung per Elster abgegeben wurde und dann nochmals in Druckform inkl Unterschrift ans FA geschickt wurde

Hallo inder,

man kann eine untätigkeitsanzeige machen. der sachbearbeiter
freut sich dann…

klar kann man das tun. Aber würde eins bedenken:

* wie oft werden vom Finanzamt Anfragen an Bürger gestellt (mit Termin) und diese werden oft nicht eingehalten oder gar nicht beantwortet
* niemand wird den Bearbeiter fragen: geht das überhaupt zu schaffen? Wenn genügend Personal zur Verfügung steht UND wenn das Personal auch täglich arbeiten ist (auch bei Finanz´lern gibt es Krankheit) kann man davon ausgehen dass die Bearbeitung (gerade für „normale“ Arbeitnehmer / Rentner) schneller von statten geht als 6 Monate. Erst recht wenns als Elster-Erklärung abgegeben wird, alle Vordrucke ausgefüllt sind, alle Anlagen beigefügt sind, alle Werbungskosten aufgeschlüsselt sind …
* weiter sollte beachtet werden dass Finanz´ler nicht nur Steuererklärungen zu bearbeiten haben. Da gibt es genügend Arbeiten, die der Mitarbeiter auch zu tun hat (das was „von außen“ gar nicht gesehen wird)
* Und - hier eine Bitte gleich: je mehr Bürger anrufen und fragen ob die Steuererklärung bearbeitet worden ist … das ist unnütze Zeit, in der man vielleicht schon eine Steuererklärung bearbeiten könnte …

Man sollte also wirklich schauen ob man gleich mit einer "Untätigkeits"klage ankommen sollte …

LG Tobi@s

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Hallo inder,

man kann eine untätigkeitsanzeige machen. der sachbearbeiter
freut sich dann…

klar kann man das tun. Aber würde eins bedenken:

* wie oft werden vom Finanzamt Anfragen an Bürger gestellt
(mit Termin) und diese werden oft nicht eingehalten oder gar
nicht beantwortet

also weil andere termine nicht einhalten, hat das FA ebenfalls das Recht dazu?

* niemand wird den Bearbeiter fragen: geht das überhaupt zu
schaffen? Wenn genügend Personal zur Verfügung steht UND wenn
das Personal auch täglich arbeiten ist (auch bei Finanz´lern
gibt es Krankheit) kann man davon ausgehen dass die
Bearbeitung (gerade für „normale“ Arbeitnehmer / Rentner)
schneller von statten geht als 6 Monate. Erst recht wenns als
Elster-Erklärung abgegeben wird, alle Vordrucke ausgefüllt
sind, alle Anlagen beigefügt sind, alle Werbungskosten
aufgeschlüsselt sind …

das ist der Fall. Trotzdem bin ich noch nicht fündig geworden bezüglich der 6 Monate. In der AO hab ich nichts gefunden

* weiter sollte beachtet werden dass Finanz´ler nicht nur
Steuererklärungen zu bearbeiten haben. Da gibt es genügend
Arbeiten, die der Mitarbeiter auch zu tun hat (das was „von
außen“ gar nicht gesehen wird)

Oh die armen Mitarbeiter. Als ob der normale Bürger auch nichts anderes zu tun hat als auf Briefe vom Finanzamt zu warten und diese fristgerecht zu beantworten. Man wird es kaum glauben …

* Und - hier eine Bitte gleich: je mehr Bürger anrufen und
fragen ob die Steuererklärung bearbeitet worden ist … das
ist unnütze Zeit, in der man vielleicht schon eine
Steuererklärung bearbeiten könnte …

Könnte …

Man sollte also wirklich schauen ob man gleich mit einer
"Untätigkeits"klage ankommen sollte …

LG Tobi@s

Welchen man ja aber nicht kennt, …

Aber man kennt seine Steuernummer.
Also kann man in der Zentrale anrufen, und einfach nach dem Bearbeiter fragen.

Moin,
ein Blick in das w-w-w-Archiv bringt manch Klärung. Und zu diesem Thema hat MM schon die Antwort geliefert:
/t/frist-zur-vorsteuerauszahlung/4783196/3
Augenmerk auf den ersten Absatz.
Schöne Grüße
e

* niemand wird den Bearbeiter fragen: geht das überhaupt zu
schaffen? Wenn genügend Personal zur Verfügung steht UND wenn
das Personal auch täglich arbeiten ist (auch bei Finanz´lern
gibt es Krankheit) kann man davon ausgehen dass die
Bearbeitung (gerade für „normale“ Arbeitnehmer / Rentner)
schneller von statten geht als 6 Monate. Erst recht wenns als
Elster-Erklärung abgegeben wird, alle Vordrucke ausgefüllt
sind, alle Anlagen beigefügt sind, alle Werbungskosten
aufgeschlüsselt sind …

das ist der Fall. Trotzdem bin ich noch nicht fündig geworden
bezüglich der 6 Monate. In der AO hab ich nichts gefunden

Liegt dran, dass es in der FGO steht, und nicht in der AO.

* weiter sollte beachtet werden dass Finanz´ler nicht nur
Steuererklärungen zu bearbeiten haben. Da gibt es genügend
Arbeiten, die der Mitarbeiter auch zu tun hat (das was „von
außen“ gar nicht gesehen wird)

Oh die armen Mitarbeiter. Als ob der normale Bürger auch
nichts anderes zu tun hat als auf Briefe vom Finanzamt zu
warten und diese fristgerecht zu beantworten. Man wird es kaum
glauben …

Naja, darauf kommts aber nicht an.
Ein bisschen mehr Menschlichkeit im Umgang mit „dem Finanzamt“ (das ja auch nur aus Mitarbeitern, also Menschen besteht) und alles ist gleich mal viel leichter…

also weil andere termine nicht einhalten, hat das FA ebenfalls
das Recht dazu?

nein, aber wenn man weiß dass man selbst Termine nicht einhält dann sollte man dem Anderen vielleicht auch das Recht zugestehen das zu tun.
Beispiel: jemand kauft bei ebay Dinge. Der Verkäufer braucht (aus irgendwelchen Gründen) 10 Tage zum Versenden. Der Käufer regt sich darüber (natürlich?) auf und schreibt dem Verkäufer einen bösen Brief. Nun tut der Käufer selbst etwas verkaufen und braucht ebenfalls 10 Tage für den Versand. Und regt sich über den Käufer auf der ihm einen bösen Brief schreibt wegen der langen Lieferzeit … - Da haut einfach was nicht hin!

das ist der Fall. Trotzdem bin ich noch nicht fündig geworden
bezüglich der 6 Monate. In der AO hab ich nichts gefunden

kann ich jetzt auch nicht so bestätigen wo das stehen soll. Aber man sollte einfach schauen dass bei „normalen Steuerpflichtigen“ eine kürzere Wartezeit als bei Firmen auftritt.
Auch hängt es ja davon ab in welchem Zeitraum man seine Erklärung abgibt. Im Februar hat man eher die Chance seinen Bescheid zu bekommen als wenn mans im Mai abgibt (einfach weil dort viel mehr Erklärungen eingehen) …

Oh die armen Mitarbeiter.

Es ist schön blöd wenn man 5 oder 6 Wochen allein im Arbeitsbereich ist nur weil die anderen beiden Kolleginnen krank sind. Da kann man dennoch nicht die Arbeit für 3 machen. Und dann bleibt natürlich einiges auf der Strecke und kann dauern … Das ist Tatsache und hat nix mit einem „armen Mitarbeiter“ zu tun.

Als ob der normale Bürger auch nichts anderes zu tun hat als auf Briefe vom Finanzamt zu warten und diese fristgerecht zu beantworten. Man wird es kaum glauben …

Du, ich kenne einige die am liebsten jeden Tag ins Amt kämen um endlich ihren Bescheid in den Händen zu halten …

Könnte …

nicht nur könnte … für eine (gut ausgefüllte und belegte) Elstererklärung benötigt ein Mitarbeiter oft nicht mehr als 2 Minuten. Wenn im Jahr 200 Anrufe kommen mit der Frage, wann die Erklärung fertig ist und jeder Anruf ne halbe Minute dauert (falls die Leute sich „abwimmeln“ lassen) dann macht das - aufs Jahr gerechnet - schon wieder 50 Bescheide …
Und das bei EINEM Bearbeiter …

LG

Hallo,

schöne Diskussion, nur, wir wissen gar nicht, worüber wir diskutieren, sprich, welche Frist ist denn hier verstrichen und auf welchen Steuerbescheid wird denn überhaupt gewartet?

Einkommensteuer?
2008, 2009??

09er Bescheide gibt es beispielsweise noch gar nicht so lange.
Selbst wenn der Bearbeiter das gleich im Januar fertig macht, geht trotzdem vor März meist kein Bescheid raus. An Niemanden.
Weil die Finanzverwaltung EDV-mäßig oft noch gar nicht so weit ist.

Gruß
Lawrence

Hallo,

schöne Diskussion, nur, wir wissen gar nicht, worüber wir
diskutieren, sprich, welche Frist ist denn hier verstrichen
und auf welchen Steuerbescheid wird denn überhaupt gewartet?

Einkommensteuer?
2008, 2009??

09er Bescheide gibt es beispielsweise noch gar nicht so lange.
Selbst wenn der Bearbeiter das gleich im Januar fertig macht,
geht trotzdem vor März meist kein Bescheid raus. An Niemanden.
Weil die Finanzverwaltung EDV-mäßig oft noch gar nicht so weit
ist.

Was heisst die sind EDV mäßig noch nicht soweit? Wurden die vom Jahreswechsel 2010 überrascht? Ein unvorhersehbares Ereignis?

Gruß
Lawrence

Was heisst die sind EDV mäßig noch nicht soweit? Wurden die
vom Jahreswechsel 2010 überrascht? Ein unvorhersehbares
Ereignis?

Sag mal, hast Du ausser zu stänkern auch noch was sinnvolles zu sagen?Anscheinend nicht.

Schade dass es hier keine Ignorierliste gibt, da würde der -sportsman- bei mir jetzt landen…

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Es geht nichts ums stänkern.

Es wurden für mich bis dato einfach keine plausiblen Gründe geliefert. Wenn sich die Bearbeitung auf Grund von nicht vorhersehbaren Ereignissen verzögert … okay. Sowas lässt sich halt nicht kalkulieren. Krankheit ist unter Umständen ein solcher Grund, wobei die Finanzbehörden wissen sollten, dass es in den Monaten Januar - März/April zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen kommen wird und entsprechende vorkehrungen treffen könnte.

Das die EDV noch „nicht so weit ist“ ist für mich einfach kein plausibler Grund, denn man weiß ja früh genug über die Umstände bescheid und kann die EDV entsprechend vorbereiten

Es geht also nicht nur ums stänkern an sich, sondern evtl auch ums berechtigte Stänkern. Das finanzamt ist nicht zimperlich mit dem setzen von Fristen (das gilt im übrigen für alle deutschen Behörden), wenn es aber darum geht selber mal was in einer bestimmten Frist abzuwickeln, da lassen sich die feinen Behörden immer alle Zeit der Welt.

Oder man hat den Steuerbescheid des Vorjahres, wo die Durchwahl des Sachbearbeiters draufsteht. Wenn auch ohne Namen.

Hallo sportsman,

dann sei jetzt mal Sportsmann und teile uns mit, welche Zeit verstrichen ist, und um welchen Zeitraum für welche Steuerart es sich handelt.

Ansonsten wirst du hier keine genaueren Antworten erhalten können.

Gruß
Lawrence

Wettbewerb
Ganz sportsmännisch könnte man ja ggf. einen Wettbewerb starten: Längste und kürzeste Bearbeitungszeit von Steuererklärungen :wink:

Ich fang mal an:
Kürzeste Bearbeitungszeit: 2 Wochen
Längste Bearbeitungszeit: 12 Monate

…denn man weiß ja früh genug über die
Umstände bescheid

Nein, weiß man leider nicht.
Selbst wenn die neuesten Gesetzesänderungen noch einigermaßen pünktlich kommen, wobei der Begriff „pünktlich“ hier nicht nur vom Zeitpunkt sondern auch vom Umfang der Änderungen abhängt, kann man nicht einfach das Gesetz in die Hand nehmen und schnell mal ein Programm draus machen; da hängt noch ein bischen mehr dran.
Hinzu kommt, dass nicht jede Gesetzesänderung, die ausnahmsweise mal tatsächlich eine Vereinfachung für den Bürger darstellt, auch programmtechnisch eine Vereinfachung bedeutet (ich tippe jetzt mal ganz leise das Wort „Abgeltungsteuer“ ein, damit der Kollege im Nachbarbüro es nicht mitkriegt und wieder wütend wird).
Außerdem muss ja nicht nur das aktuelle Jahr laufen, sondern auch noch so ca. die letzten 25 Jahre.
Und neben den alljährlichen Rechtsanpassungen laufen dann noch ein paar unwesentliche Projekte, von denen die Leute oft gar nichts mitkriegen, die die politische Führungsebene aber trotzdem erledigt haben will.
Aber mit FISCUS3 - pardon: KONSENS, wollte ich natürlich sagen - wird ja jetzt dann alles besser.

und kann die EDV entsprechend vorbereiten

Das könnte man nun wirklich. Man müßte nur einen unwesentlichen Betrag für eine technische Aufrüstung und eine personelle Aufstockung um mindestens das dreifache ausgeben.

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