Abgeltungssteuer ungerecht ?

person A gibt seiner bank ein darlehen und muss die zinsen mit 25% besteuern und ist raus aus der nummer.

person B gibt person C ein darlehen und muss die zinsen mit seinem individuellen steuersatz versteuern.

…komisch oder ?

gruß inder

Hallo,

auch Person A kann eine Einkommensteuererklärung abgeben und dabei beantragen, dass überprüft wird, ob ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als 25%. Dann werden auch ihre Zinsen nur mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert.
Oder meinst du, dass Person B einen höheren Steuersatz hat? Dann sollten ihre Kapitaleinkünfte auch mit maximal 25% versteuert werden, wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe. Wofern dem nicht so ist, hätte wir allerdings ein weiteres Unding der Abgeltungsteuer, zusätzlich zum Abzugsverbot tatsächlicher Werbungskosten.
Ich könnt das jetzt auch ein paar Büros weiter genauer nachfragen, aber da macht man sich zur Zeit mit gewissen Worten (Abgeltungsteuer, §34a) ziemlich unbeliebt :wink:

Gruß,
Markus

Oder meinst du, dass Person B einen höheren Steuersatz hat?

genau das meine ich…

Dann sollten ihre Kapitaleinkünfte auch mit maximal 25%
versteuert werden, wenn ich das Prinzip richtig verstanden
habe.

das sollte so sein, aber ich denke, dass das nicht so ist. zumindest gibt mein programm das nicht her…

Wofern dem nicht so ist, hätte wir allerdings ein
weiteres Unding der Abgeltungsteuer, zusätzlich zum
Abzugsverbot tatsächlicher Werbungskosten.

ja…

Ich könnt das jetzt auch ein paar Büros weiter genauer
nachfragen, aber da macht man sich zur Zeit mit gewissen
Worten (

verstehe…

danke

gruß inder

Was hast du denn für ein Programm?
Das amtliche ist ja noch nicht fertig, weil noch immenser Klärungsbedarf bestand. Da halte ich es für durchaus möglich, dass kommerzielle Programme auch nicht unbedingt klüger sind.

Gruß,
Markus

Was hast du denn für ein Programm?

addison, da ist allerdings alles möglich…

Das amtliche ist ja noch nicht fertig, weil noch immenser
Klärungsbedarf bestand.

is klar, aber im rahmen der est-erklärung verschaffe ich doch meine einkünfte aus KAP so, dass sie mit meinem individuellen steuersatz berücksichtigt werden. ich kann mir nicht vorstellen, dass KAP einkünfte aus sonstigen anlagen ohne abzug an der quelle dann irgendwie mit 25% besteuert werden…

Da halte ich es für durchaus möglich,
dass kommerzielle Programme auch nicht unbedingt klüger sind.

was macht denn die datev ? sind die schon soweit ?

gruß inder

is klar, aber im rahmen der est-erklärung verschaffe ich doch
meine einkünfte aus KAP so, dass sie mit meinem individuellen
steuersatz berücksichtigt werden. ich kann mir nicht
vorstellen, dass KAP einkünfte aus sonstigen anlagen ohne
abzug an der quelle dann irgendwie mit 25% besteuert
werden…

Wird aber lt. gesetzlicher Vorschrift so sein müssen, ausgenommen natürlich bei den Fällen des §32d II EStG. Der §32d I S.1 schreibt ja ausdrücklich die 25% vor, und der §32d VI S.1 erwähnt explizit die Günstigerprüfung, d.h. für mich, wenn der persönliche Steuersatz über 25% liegt, sind die Kapitaleinkünfte mit 25% zu versteuern, egal, ob diese schon einbehalten wurden oder nicht.

was macht denn die datev ? sind die schon soweit ?

diesbzgl. weiß ich nur, dass ich nichts weiß

Gruß,
Markus

wenn der persönliche Steuersatz über 25% liegt, sind die
Kapitaleinkünfte mit 25% zu versteuern, egal, ob diese schon
einbehalten wurden oder nicht.

schau dir mal die zeile 22 der anlage KAP an… macht ja dann irgendwie keinen sinn ?

schau dir mal die zeile 22 der anlage KAP an… macht ja dann
irgendwie keinen sinn ?

Ich würde das so verstehen, dass dort „Laufende Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art“ einzutragen sind, „die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen“ (nach gesetzlicher Definition), und nicht so, dass alle laufenden „Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art“ automatisch „der tariflichen Einkommensteuer unterliegen“.
Es gibt ja auch noch Zeile 15.

Was mir an der Anlage gefällt, sind die „korrigierten Beträge“ in den Zeilen 7 - 14. Hier sind wohl doch noch Werbungskosten vorgesehen. Mal schauen, wie das programmmäßig verarbeitet wird, insb. auch vom RMS.