Anspruch auf Kindergeld- Kinderfreibetrag

Hallo,

angenommen ein Stpfl. hat ein Kind und auf der Lohnsteuerkarte Ki-FB 0,5 eingetragen. Das Kind ist bei dem anderen Elternteil gemeldet und lebt auch bei dem anderen Elternteil. Hat so eine Person dann Anspruch auf Kindergeld?
Eigentlich schon, oder?
Denn wenn er einen halben Kinderfreibetrag hat, dann hat er auch automatisch Anspruch auf das halbe Kindergeld, oder?
Das wird doch in der ESt-Erklärung „gegengerechnet“
Die Berechnung eines Steuerprogramms für die ESt-Erklärung 2009 möchte ihm „zu viel“ Geld zurückgeben, wenn man das Feld „Anspruch auf Kindergeld“ frei lässt.

Danke für Antworten!

Es ist immer das halbe Kindergeld einzutragen, nämlich der Anspruch darauf.

Das FA setzt dieses sowieso an, egal ob man es eingetragen hat oder nicht.

Und-der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, zahlt entsprechend um „seinen“ Anteil am KiGe weniger Unterhalt.

Nur so, am Rande, bevor wieder das Geschimpfe los geht, man hätte das KiGe ja gar nicht erhalten.