Hallo,
man stelle sich ein Einzelunternehmen vor.
Es ist Vorsteuerabzugsberechtigt (nur so am Rande).
In dieses Einzelunternehmen wird eine Privateinlage in Form von Geld getätigt.
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In der kleinen FiBu muss die Einlage ja ohne Ust, also als netto Wert gebucht werden, korrekt?
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Für die Einlage wurde extra ein Konto (in der Fibu) ,genannt „Einlagen“, angelegt. Darf das Konto in der EÜR auftauchen? Darf das Konto so genannt werden?
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Kann die Privateinlage einfach so wieder ausgebucht werden? Oder fallen dann Steuern oder dergleichen an?
Hoffe das war so korrekt formuliert.
MfG
Andre
- In der kleinen FiBu muss die Einlage ja ohne Ust, also als
netto Wert gebucht werden, korrekt?
Kleine FiBu???
Aber die Einlage löst keine USt aus, richtig…
- Für die Einlage wurde extra ein Konto (in der Fibu)
,genannt „Einlagen“, angelegt. Darf das Konto in der EÜR
auftauchen? Darf das Konto so genannt werden?
Das Konto kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG auch Leberwurscht heissen-es interessiert nämlich (abgesehen von § 4 (4a) EStG) nicht.
- Kann die Privateinlage einfach so wieder ausgebucht werden?
Ja
Oder fallen dann Steuern oder dergleichen an?
Nein
Nur so nebenbei-wozu wird die Einlage überhaupt gebucht? Sie bringt den Betriebsprüfer idR nur auf die dumme Idee, nachzufragen, wo dieses Geld her kommt…
Nur so nebenbei-wozu wird die Einlage überhaupt gebucht? Sie
bringt den Betriebsprüfer idR nur auf die dumme Idee,
nachzufragen, wo dieses Geld her kommt…
Hallo,
danke für die Infos.
Das heißt man sollte diese buchungen wieder killen und die Privateinlage vom Konto entnehmen, damit es keine komischen Fragen geben kann?
Der Sinn sollte nur ein ausgeglichener Kontostand auf dem Giro und in der FiBu (Easy Cash&Tax) sein.
Muss die Herkunft des Geldes so ein Problem sein?
Immerhin ist es eine Privateinlage und über das Privatkonto kann ja nachvollzogen werden ob da schmu betrieben wurde, oder?
MfG
Andre
Aaaalso, bei der Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG brauchts weder ausgeglichene Konten, noch muss die Entwicklung des Bankkontos irgendwo dokumentiert werden.
An sich reicht es, wenn man seine Einnahmen aufaddiert, und die Ausgaben entsprechend aufgeteil ebenso aufaddiert.
Da brauchts kein Fibu-Programm oder ähnliches.
Wenn man das natürlich nutzen möchte, kann man das. Aber man gibt damit eben dem Betriebsprüfer weitere Kontrollmöglichkeiten, die nicht sein müssten.
Wenn plötzlich auf dem Konto 20.000 € eingehen, wird eben mal nachgefragt, woher das Geld kommt. Dann sollte man schon schlüssig nachweisen können, woher die Einlage stammt.