Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern

Liebe Wissende,

wie ist in §19 UStG (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html) die Grenze von 17.500 bzw. 50.000 EUR „Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer“ zu verstehen? Wenn man keine Umsatzsteuer ausweist, ist der zuzuegliche Betrag ja Null; darf dann also der gesamte in Rechnung gestellte Betrag die o.g. Grenzen nicht ueberschreiten? Oder darf man die oben genannten Grenzen abzueglich fiktiver Umsatzsteuer nicht ueberschreiten?

Ausserdem finde ich die Formulierung „[…] geschuldete Umsatzsteuer wird […] nicht erhoben […]“ verwirrend. Das hoert sich so, als wuerde man die Umsatzsteuer schulden, aber es wird darauf verzichtet. Wenn man sie aber nicht in der Rechnung ausweist, also auch nicht erhaelt, kann man sie schlecht schulden.

Ueberhaupt findet man in manchen Forenbeitraegen Formulierungsvorschlaege fuer Rechnungen wie „Auf den Ausweis der Umsatzsteuer wird gemäß §19 UstG verzichtet“. Das hoert sich aber so an, als waere sie im Preis enthalten, nur dass man sie nicht extra aufschluesselt. Aber ein Kleinunternehmer wird sich doch den Preis fuer seine Leistung ueberlegen und den in die Rechnung schreiben. Erst wenn er umsatzsteuerpflichtig ist, wird er den entsprechenden Betrag dazu addieren (und das natuerlich dazuschreiben); er wird also kaum „vorsorglich“ Umsatzsteuer zu seiner Kalkulation hinzufuegen und (ohne sie extra auszuweisen) kassieren, oder?

Vielleicht kann jemand das fuer mich entwirren?

Liebe Gruesse
Anabel

wie ist in §19 UStG
(http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html) die
Grenze von 17.500 bzw. 50.000 EUR „Umsatz zuzüglich der darauf
entfallenden Steuer“ zu verstehen? Wenn man keine Umsatzsteuer
ausweist, ist der zuzuegliche Betrag ja Null; darf dann also
der gesamte in Rechnung gestellte Betrag die o.g. Grenzen
nicht ueberschreiten?

Richtig

Ausserdem finde ich die Formulierung „[…] geschuldete
Umsatzsteuer wird […] nicht erhoben […]“ verwirrend. Das
hoert sich so, als wuerde man die Umsatzsteuer schulden, aber
es wird darauf verzichtet. Wenn man sie aber nicht in der
Rechnung ausweist, also auch nicht erhaelt, kann man sie
schlecht schulden.

Wenns so einfach wäre, würde einfach keiner mehr USt ausweisen, dann müsste keiner mehr USt abführen. Also alleine auf den Ausweis der USt in der Rechnung kommts nicht an.

er wird also
kaum „vorsorglich“ Umsatzsteuer zu seiner Kalkulation
hinzufuegen und (ohne sie extra auszuweisen) kassieren, oder?

Nö, wieso auch?

Hallo Clematis,

Ausserdem finde ich die Formulierung „[…] geschuldete
Umsatzsteuer wird […] nicht erhoben […]“ verwirrend. Das
hoert sich so, als wuerde man die Umsatzsteuer schulden, aber
es wird darauf verzichtet. Wenn man sie aber nicht in der
Rechnung ausweist, also auch nicht erhaelt, kann man sie
schlecht schulden.

Wenns so einfach wäre, würde einfach keiner mehr USt
ausweisen, dann müsste keiner mehr USt abführen. Also alleine
auf den Ausweis der USt in der Rechnung kommts nicht an.

gut, dann lass mich die Frage praezisieren. Wenn man in Uebereinstimmung mit §19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist, heisst das dann, dass man trotzdem die Umsatzsteuer dem Staat schuldet, er aber freundlicherweise darauf verzichtet? Das hoert sich doch merkwuerdig an. Was ist denn damit gemeint?

er wird also
kaum „vorsorglich“ Umsatzsteuer zu seiner Kalkulation
hinzufuegen und (ohne sie extra auszuweisen) kassieren, oder?

Nö, wieso auch?

Na, vielleicht, um sich die Taschen zu fuellen?:wink:

Lieber Gruss
Anabel

Man schuldet dann dem Staat keine UST, weil man zur UST_Befreiung optiert hat. Gleichzeitig kann man aber auch keine Vorsteuer
geltend machen:
http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/6100-kle…

Hallo bernione,

Man schuldet dann dem Staat keine UST, weil man zur
UST_Befreiung optiert hat. Gleichzeitig kann man aber auch
keine Vorsteuer
geltend machen:
http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/6100-kle…

man kann gemaess §19 UStG nur dazu optieren, dass man trotzdem umsatzsteuerpflichtig ist. Wenn man nicht optiert, dann ist man unter den dort genannten Umstaenden nicht umsatzsteuerpflichtig.

Meine Frage ist damit aber nicht beantwortet: Wieso steht in dem Paragraphen, dass die geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben wird?

Lieber Gruss
Anabel

.

Meine Frage ist damit aber nicht beantwortet: Wieso steht in
dem Paragraphen, dass die geschuldete Umsatzsteuer nicht
erhoben wird?

Ja weil sie eben nicht erhoben wird, obwohl es sich um steuerpflcihtige Umsätze handelt (wie @ -spotrsman- richtig geschrieben hatte).

Das ist eine Kulanzregelung für kleine Unternehmen.

Hallo Wissende,

wo sind denn die bereits erschienen Folgeartikel verschwunden?

Lieber Gruss
Anabel

Wurden vom Mod gelöscht. Schau mal in Deinen Email-Posteingang, da findest Du sicher ne Benachrichtigung.

Zum Thema:

Also, nochmal.
Grundsätzlich gibt es steuerbare und nicht steuerbare Umsätze. Bei
den steuerbaren gibt es steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze.
Alles, was nicht unter § 4 UStG fällt, ist grundsätzlich
steuerpflichtig. Ab dem ersten €. Grundsätzlich.

ABER es gibt § 19 UStG. Aufgrund § 19 UStG wird bei steuerbaren und
steuerpflichtigen Umsätzen die USt nicht erhoben (muss also nicht an
das FA abgeführt werden), wenn der Umsatz unter 17500 € pa beträgt.

ALSO: Grundsätzlich steuerbar + steuerpflichtig, aber Vater Staat
verzichtet auf die USt. Genauso wie der -sportsman- auf seine 5 € im
Vorherigen Beispiel verzichtet, also nicht einfordert, also nicht
erhebt.

Es handelt sich um eine reine Kulanzregelung.


ALSO: Grundsätzlich steuerbar + steuerpflichtig, aber Vater
Staat
verzichtet auf die USt. Genauso wie der -sportsman- auf seine
5 € im
Vorherigen Beispiel verzichtet, also nicht einfordert, also
nicht erhebt.

Es handelt sich um eine reine Kulanzregelung.

So ist es.
Das versucht ja auch Martin M. immer wieder mal rüberzubringen.
Ist das schon in einer FAQ formuliert, die man gelegentlich als Link verwenden könnte?

Gruß JK