Alle Steuerprogramme aufheben oder nur das Neueste

Hallo ihr,

wie ist das denn eigentlich mit den Steuerprogrammen? Also man muss ja alle Belege etc. 10 Jahre lang aufheben. Das, was man in elektronischer Form zur Verfügung hat, muss auch nach 10 Jahren noch lesbar sein. Wenn ich es also auf Disketten gespeichert habe, muss ich auch ein Diskettenlaufwerk zur Verfügung haben.

So weit so gut. Wie ist das denn mit den Steuerprogrammen, speziell nun die „Steuer-Spar-Erklärung 2010 … 2009 … 2008 etc.“ von der akademischen Arbeitsgemeinschaft? Reicht es, wenn man das neueste Programm aufhebt, d.h. kann man mit dem Programm von 2010 auch die Steuererklärung von 2000 noch lesen? Oder muss man die alle aufheben?

Schöne Grüße

Petra

Man muss nicht die Steuererklärungen aufheben, sondern nur die Belege.

Und das auch nur dann, wenn man Gewinneinkünfte erzielt hat.