EU Dienstleistungsrichtlinie - Definition Tolling

Hallo,

seit der neuen Gesetzesänderung im Bezug auf den Ort einer sonstigen Leistung ergeben sich ja unter Umständen andere Regelungen für die besteuerung von Umsätzen.

Generell gilt ja, dass sonstige Leistungen an dem Ort steuerbar sind, an dem der Leistungsempfänger seinen Firmensitz hat.

Speziell geht es jetzt hierbei um ein „Tolling“ (Umarbeitung) Geschäft und mich würde interessieren, wie die genau Definition von „Tolling“ bzw „Umarbeitung“ ist

Beispiel:

Jemand bringt einem Juwelier 1 KG Gold und sagt ihm, er solle ihm daraus 20 Ringe fertigen.

Ich denke hier gibts nichts dran rumzufummeln, steuerlich gesehen ist das eine Umarbeitung und somit eine Dienstleistung und keine Warenlieferung.

  1. Beispiel:
    Jemand bringt einem Juwelier 1 kg Gold und sagt zu ihm: Bitte füge noch 1 KG Silber hinzu, und fertige mir aus beidem 40 Gold/Silber Ringe

Wie ist die Situation jetzt? Ist das nach wie vor eine Umarbeitung, auch wenn der Juwelier eigenes Material (1 KG Silber) hinzufügt?

Wo sind hier die Grenzen?
Ab wann ist etwas kein Tolling mehr (Wert/Mengengrenzen) oder wie wird das ganze definiert?

Freue mich auf eure Antworten

Gruß
Stefan

Werklieferung - Werkleistung
Servus,

es genügt hier, die ganz altmodischen Begriffe „Werklieferung“ und „Werkleistung“ voneinander abzugrenzen. Z.B. so:

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

(dort zu § 3 UStG, Abschnitt 27)

Ich denke hier gibts nichts dran rumzufummeln, steuerlich
gesehen ist das eine Umarbeitung und somit eine Dienstleistung
und keine Warenlieferung.

Fascht. Umsatzsteuerlich gesehen ist das eine Werkleistung; den Begriff der Umarbeitung kennt das UStG genausowenig wie den des Tolling.

Jemand bringt einem Juwelier 1 kg Gold und sagt zu ihm: Bitte
füge noch 1 KG Silber hinzu, und fertige mir aus beidem 40
Gold/Silber Ringe

Wie ist die Situation jetzt?

Es geht um eine Werklieferung, weil das vom Goldschmied beigestellte Material keine Zutat von unwesentlicher Bedeutung ist. Das vom Auftraggeber beigestellte Gold scheidet aus dem Leistungsaustausch aus, weil der Goldschmied zu keinem Zeitpunkt darüber verfügen konnte.

„Umfang des Leistungsaustausches“ ist aber eine andre Baustelle. Entscheidend für die vorgelegte Frage ist: Keine sonstige Leistung.

Schöne Grüße

MM

Danke [owt]

hierzu noch eine Frage. Eine Werkleistung ist steuerlich gesehen eine sonstige Leistung?

Servus,

ja, so ist es. Wenn die Kriterien „Werkleistung“ erfüllt sind, wird der Ort der Leistung nach den Kriterien „Ort der sonstigen Leistung“ bestimmt.

Schöne Grüße

MM