Wenn man als Deutscher (in D gemeldet ,Wohnsitz in D) bei einer Firma in England angestellt ist (Fliegendes Personal, welche Möglichkeiten gibt es sein Gehalt zu versteuern bzw seine sozial Abgaben zu tätigen? Versteuert man in England oder Deutschland? Wenn England: Wird die Abgabe hier auf den deutschen biher eingezahlten „Topf“ angerechnet?
fliegendes Personal Großbritannien
Hi,
Dazu gibt es Art 11 Abs. 5 Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien.
Wenn die nichtselbständige Tätigkeit in einem Flugzeug im internationalen Verkehr ausgeübt wird, wird der Arbeitslohn am Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens, hier also in Großbritannien versteuert. Sowas sollte der Arbeitgeber aber wissen. In Deutschland ist dieser Lohn steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.
Schöne Grüße
C.
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