Nachzahlung bei Steuerklassen III+V

Hallo @all :smile:

Der eine Ehepartner hat ein hohes Gehalt und ist in Steuerklasse III. Der andere Ehepartner hat ein niedrigeres Gehalt und ist in Steuerklasse V.

Bei der monatlich abgeführten Steuer zahlt derjenige in Steuerklasse V zwar ab dem ersten Euro, jedoch ab Höhe des Eingangssteuersatzes. Da jedoch beide Ehepartner gemeinsam veranlagt werden, muss das Gehalt von Steuerklasse V theoretisch auf das Gehalt von Steuerklasse III draufgerechnet werden. Mit anderen Worten, derjenige in Steuerklasse V müsste sein Gehalt mit einem deutlich höheren Steuersatz versteuern.

So wird jeden Monat etwas zu wenig ans Finanzamt überwiesen, so dass bei der Lohnsteuererklärung vermutlich eine Nachzahlung fällig wird.

Meine Fragen:

  1. Welche Aufteilung der Steuerklassen kommt der tatsächlich zu entrichtenden Steuer am nächsten? III-V, IV-IV, IV-IV mit Faktor?

  2. Wie kann man die ungefähre Höhe der zu erwartenden Nachzahlung berechnen? (Gibt es einen Steuerrechner für Familien im Netz?)

  3. Kann man „freiwillig“ höhere Steuern entrichten, um eine Nachzahlung zu vermeiden?

Danke vorab und viele Grüße

Hasenfuß

Meine Fragen:

  1. Welche Aufteilung der Steuerklassen kommt der tatsächlich
    zu entrichtenden Steuer am nächsten? III-V, IV-IV, IV-IV mit
    Faktor?

  2. Wie kann man die ungefähre Höhe der zu erwartenden
    Nachzahlung berechnen? (Gibt es einen Steuerrechner für
    Familien im Netz?)

Einfach in eine Splittingtabelle nachschauen (z.B. hier http://www.steuerlinks.de/steuertabelle-splittingtab…) dann das gesamt gezahlte bruttoentgelt suchen und schauen welcher Steuerbetrag daraus resultiert und dies mit dem vergleichen, was man bereits bezahlt hat. die Differenz ist an ESt zu zahlen (oder wird zurückerstattet) Hier sind natürlich keine Sonderausgaben, welche das zu versteuernde Einkommen mindern können, berücksichtigt - dies käme also dann noch hinzu

  1. Kann man „freiwillig“ höhere Steuern entrichten, um eine
    Nachzahlung zu vermeiden?

Danke vorab und viele Grüße

Hasenfuß

Hallo Hasenfuß,

  1. Kann man „freiwillig“ höhere Steuern entrichten, um eine
    Nachzahlung zu vermeiden?

ja, kann man. Nennt sich „Vorauszahlung“ und wird jeweils pro Quartal festgesetzt. Einfach mal mit dem zuständigen Bearbeiter sprechen, der kann das dann festlegen in welcher Höhe und dann ist das kein Problem.

Ohne Festlegung würde ich nichts überweisen da sonst das „Steuerkonto“ ein Guthaben aufweist und es wieder ausgezahlt wird. Sind die Vorauszahlungen jedoch festgesetzt entstehen dementsprechend quartalsmäßig „Schulden“ die durch die Zahlung getilgt werden …

LG

  1. Kann man „freiwillig“ höhere Steuern entrichten, um eine
    Nachzahlung zu vermeiden?

Lieber etwas Geld monatlich auf ein Tages- oder Festgeldkonto überweisen und die Zinsen selbst einnehmen, als dem Staat schon vorab ein zinsloses Darlehen geben. :smile:

Gruß JK

  1. Welche Aufteilung der Steuerklassen kommt der tatsächlich
    zu entrichtenden Steuer am nächsten? III-V, IV-IV, IV-IV mit
    Faktor?

IV/IV (ggf mit Faktor)

  1. Kann man „freiwillig“ höhere Steuern entrichten, um eine
    Nachzahlung zu vermeiden?

Man nehme StKl IV/IV, dann ist nicht mit einer Nachzahlung, sondern einer Erstattung zu rechnen.

Hossa @all :smile:

Danke euch allen für die schnellen Antworten. Mittlerweile habe ich noch etwas entdeckt, das wohl nicht vernachlässigbar ist…

Wenn das zuvor besagte Ehepaar 3 Kinder hat und das Jahreseinkommen des Ehepaars durch den Zuverdienst des StKl-5-Partners deutlich ansteigt, greifen die Kinderfreibeträge von 3*7008,00 EUR wesentlich stärker als bisher. Selbst wenn das erhaltene Kindergeld von monatlich 558 EUR dagegen gerechnet wird, bleibt noch ein hoher 3-stelliger Erstattungsbetrag, der bisher nicht angefallen ist.

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Kind…

Das ist wohl einer der ganz ganz seltenen Fälle, in dem Kinder mal kein Geld kosten, sondern Geld sparen, indem sie die Steuerlast deutlich mindern…

Viele Grüße

Hasenfuß