Hallo,
wie verhält es sich eigentlich, wenn man ein Produkt/eine Dienstleistung in grösserer Stückzahl aber bei einem sehr geringen Stückpreis anbietet? Muss jedesmal eine Rechnung erstellt werden oder wäre es auch ausreichend, am Tagesende eine Übersicht über Anzahl und Umsatz für die Buchführung erstellt würde, um bei einer eventuellen Betriebsprüfung nicht Gefahr zu laufen, Nachzahlungen leisten zu müssen.
Gruß zottli
werden denn die dienstleistungen für eine person/firma oder für mehrere erbracht?
werden denn die dienstleistungen für eine person/firma oder
für mehrere erbracht?
Es handelt sich ausschliesslich um max. ein bis zwei Stück / Dienstleistungseinheiten pro Person.
werden denn die dienstleistungen für eine person/firma oder
für mehrere erbracht?
Es handelt sich ausschliesslich um max. ein bis zwei Stück /
Dienstleistungseinheiten pro Person.
also bei 2 Stck pro Person und bei fiktiven 200 Stck am Tag wäre ndas theoretisch immerhin 100 Rechnungen
denke aber kaum das man da drum herum kommen wird für jeden Kunden eine Rechnung zu erstellen. Man muss nicht für jede dienstleistung eine - man kann auch Sammelrechnungen stellen, aber dies halt auch für jeden Kunden
oder hab ich jetzt was an der frage falsch verstanden?
Nein, genau darum würde es dann scheinbar gehen.
Als kleines Beispiel würde sich anbieten, es würden Brezeln an vorbeigehende Fussgänger verkauft oder deren Schuhe geputzt werden.
Wo allein dafür dann schon der Aufwand für die einzelnen Rechnungen enorm wäre wie in der genannten Beispielrechnung. Da wäre es halt einfacher, man könnte am Ende einfach den Tagesumsatz alleinig verbuchen.
Für die eigene Bf braucht man hierfür keine Rechnungen schreiben, da reicht die Ermittlung des Tagesumsatzes in geeigneter Form (elektronische Registrierkasse, Zählprotokoll…).
Wenn natürlich die Kunden eine Re haben wollen siehts anders aus.
Wobei natürlich bei solchen Leistungen (Brezelverkauf etc) auch wieder andere Dinge ausreichen. Am Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn kriegt man ja auch keine Rechnung nach §14 Abs. 4 UStG.
Also wäre eine selbsterstellte Übersicht der Tagesumsätze mit dem Hinweis ‚am Sonnabend Brezeln verkauft und Schuhe geputzt‘ an der Stelle ausreichend soweit ich das jetzt verstanden habe…
Fahrausweise als Rechnungen
Hi !
Passt jetzt zwar nicht zum Thema. Hier aber zumindest die Richtigstellung, dass es eben von den Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG auch Ausnahmen gibt. Eine solche Ausnahmeregelung findet sich nunmal für Fahrausweise in § 34 UStDV
http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__34.html
BARUL76
.
Naja, man sollte schon nachweisen können, dass man sich seine Tageseinnahmen nicht so aus den Fingern gesaugt hat…
was aber wenn keine elektr. Registrierkasse vorhanden ist?
gibt es da Alternativen, welche nicht zu viel Aufwand verursachen?
Rechnungen für Umsätze dieser Größe benötigen doch keine Kundenadresse, da liessen sich doch am Tagesende eine Anzahl X an Rechnungen erstellen, die der verkauften Brezeln und der geputzten Schuhe entsprechen, die dann einfach nur im ‚Archiv‘ landen können für den Nachweis. oder ist da jetzt was dabei durcheinander?
was aber wenn keine elektr. Registrierkasse vorhanden ist?
gibt es da Alternativen, welche nicht zu viel Aufwand
verursachen?
Zuerst weiss man ja, wieviele Brezeln eingekauft wurden.
Dann sollten, wenn man wirklich lückelos alles nachweisen will, aufgezeichnet werden, was NICHT verkauft werden konnte.
Dann hat man die Anzahl der verkauften Brezeln.
Zusätzlich sollte man ein ordnungsgemässes Kassenbuch führen, und die Zählprotokolle jedes Tages aufbewahren.
Dann kann schon fast nichts mehr passieren.
Rechnungen für Umsätze dieser Größe benötigen doch keine
Kundenadresse, da liessen sich doch am Tagesende eine Anzahl X
an Rechnungen erstellen, die der verkauften Brezeln und der
geputzten Schuhe entsprechen, die dann einfach nur im ‚Archiv‘
landen können für den Nachweis. oder ist da jetzt was dabei
durcheinander?
Ja, weil nur für die eigenen Akten brauchen keine RE erstellt werden, macht auch wenig Sinn.
Aber müsste die Rechnung nicht trotzdem erstellt werden als Nachweis für den jeweiligen Umsatz fürs FA auch wenn am Ende keiner wg. einer Brezel eine haben möchte? Oder hat diese nun doch keine Relevanz an der Stelle?
Wie oft muss ich noch schreiben, dass für die eigene Buchhaltung (also fürs Finanzamt) keine Rechnung geschrieben werden muss?