Mal wieder Frage zur Umstzsteuer

Wie ist das mit Umsatzsteuer ausweisen, Umsatzsteuer voranmelden?

Jemand ist Kleinunternehmer, arbeitet für einen Direktvertrieb, das heisst er kauft die Waren beim Direktvertrieb ein, incl. Mwst., dann verkauft er sie beim Kunden wieder incl. Mwst. Dann kassiert doch das Finanzamt für die Ware 2 x Mwst… oder? Für den Kleinunternehmer sinkt doch die Marge um die 19 % Mwst., die er beim Einkauf beim Direktvertrieb bezahlen muss.
Gibt es eine Möglichkeit, für diesen Kleinunternehmer, (ca. geschätzer Jahresumsatz 12.000 €), die Mst. nur einmal zu bezahlen?
Soll er auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten?

Gruß
harry

Wie ist das mit Umsatzsteuer ausweisen, Umsatzsteuer
voranmelden?

Jemand ist Kleinunternehmer, arbeitet für einen
Direktvertrieb, das heisst er kauft die Waren beim
Direktvertrieb ein, incl. Mwst.,

hier muss man unterscheiden zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer (der Bgriff MwSt ist eigentlich falsch)

In dem Moment wo der Unternehmer Waren beim Direktvertrieb kauft, zahlt er 19% VORsteuer.

dann verkauft er sie beim Kunden wieder incl. Mwst.

Er Verkauft die Ware an den Kunden inklusive 19% UMSATZsteuer.

Die gezahlte Vorsteuer kann der Unternehmer sich beim finanzamt wiederholen, die Umsatzsteuer muss er abführen. Somit zahlt er nur den „Mehrwert“ der Steuer

Dann kassiert :doch das Finanzamt für
die Ware 2 x Mwst… oder? Für den Kleinunternehmer sinkt doch
die Marge um die 19 % Mwst., die er beim Einkauf beim
Direktvertrieb bezahlen muss.

Wenn er sich die VORsteuer nicht wiederholt ja

Gibt es eine Möglichkeit, für diesen Kleinunternehmer, (ca.
geschätzer Jahresumsatz 12.000 €), die Mst. nur einmal zu
bezahlen?
Soll er auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten?

wäre eine Möglichkeit, dann darf er aber in seinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen
Ich hab dir mal eine kleine grafik hochgeladen die verdeutlichen soll, wie das System „Umsatzsteuer“ funktioniert. Daraus wird auch deutlich warum die Umsatzsteuer eine ENDVERBRAUCHER Steuer ist
http://img175.imageshack.us/img175/3179/erklaerungst…

Gruß
harry

Gruß
Stefan

Hallo,

wenn die Ware mit ausgewiesener Umsatzsteuer verkauft wird, dann hat der Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer optiert und muss diese auch abführen.

Der Warenverkauf muss ohne Umsatzsteuer erfolgen.

Gruß
Lawrence

Hallo Stefan,

vielen Dank für die gute Erklärung und das Beispiel,

Gruß
harry

Servus,

Soll er auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten?

wäre eine Möglichkeit, dann darf er aber in seinen Rechnungen
auch keine Umsatzsteuer ausweisen

das ist nicht richtig.

Ein Kleinunternehmer, der zur Regelbesteuerung optiert, wird ganz genau gleich behandelt wie jeder andere Unternehmer. Er darf dann schon auf seinen Rechnungen die USt ausweisen, die er (saldiert mit der Vorsteuer) abführen muss.

Moral: Wenn ein Kleinunternehmer vor allem oder ausschließlich für Unternehmer liefert/leistet, ist es in der Regel sinnvoll, zur Regelbesteuerung zu optieren. Wenn er hauptsächlich für Endverbraucher liefert/leistet, ist es in der Regel sinnvoll, die Kleinunternehmerbesteuerung zu nutzen. In diesem Fall kann u.U. die Option zur Regelbesteuerung nützlich sein, wenn große Investitionen anstehen.

Schöne Grüße

MM

Ich hab dir mal eine kleine grafik hochgeladen die
verdeutlichen soll, wie das System „Umsatzsteuer“
funktioniert. Daraus wird auch deutlich warum die Umsatzsteuer
eine ENDVERBRAUCHER Steuer ist
http://img175.imageshack.us/img175/3179/erklaerungst…

Gruß
harry

Gruß
Stefan

Ein Kleinunternehmer, der zur Regelbesteuerung optiert, wird
ganz genau gleich behandelt wie jeder andere Unternehmer. Er
darf dann schon auf seinen Rechnungen die USt ausweisen, die
er (saldiert mit der Vorsteuer) abführen muss.

Ein Kleinunternehmer, der zur Regelbesteuerung optiert, wird aber steuerlich eben nicht mehr wie ein Kleinunternehmer behandelt. Der Begriff Kleinunternehmer ist für mich persönlich damit verbunden, eben NICHT zur Regelbesteuerung zu optieren, denn auch nur dann muss auf der Rechnung der Vermerk zum Kleinunternehmer vorhanden sein. In dem Moment wo man aber zur Regelbesteuerung optiert, sieht der Kunde nicht ob der Lieferant Kleinunternehmer ist oder nicht

Gruß
Stefan

[MOD] unnötige Zitate entfernt

Hallo,

wenn die Ware mit ausgewiesener Umsatzsteuer verkauft wird,
dann hat der Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer optiert und
muss diese auch abführen.

Der Warenverkauf muss ohne Umsatzsteuer erfolgen.

Das ist ein Widerspruch in sich?

Gruß
Lawrence

Gruß
Stefan

Jetzt mal langsam und von vorne:

Also, Aufgangssituation: Kleinunternehmer nach § 19 UStG, NICHT zur Regelbesteuerung optiert.

Also kauft der KU ein, incl Vorsteuer 19%. Diese bekommt er vom FA NICHT erstattet. Seine Ware kostet ihn also zb 119 € (brutto).

Er verkauft nun diese Ware weiter, sagen wir für 200 €. Er DARF keine Ust ausweisen (sonst muss er sie abführen, OHNE dass er aus dem Einkauf einen Vorsteuerabzug hat), muss aber auch keine USt an das FA abführen.

Sein Gewinn beträgt also 81 €, die bleiben ihm (abgesehen von der ESt, aber die lassen wir hier mal aussen vor.)

OPTIERT der KU nun zur USt, kauft er wieder die Ware ein, zahlt 119€ an den Verkäufer, bekommt aber 19 € vom FA wieder.

Nun verkauft er die Ware, muss darauf USt ausweisen und abführen.
Er verkauft also zB für 238 €. 38 € zahlt er an das FA, 200 € bleiben ihm, sein Gewinn beträgt also 100 €.

Will er wieder nur 81 € Gewinn haben (wie oben) muss er für 181 € netto, also 215, 39 € brutto verkaufen.

Man sieht also: Verkauft der KU hauptsächlich an andere Unternehmer, ist es besser, er optiert zur USt. Verkauft er hauptsächlich an Privatpersonen, ist es besser, er bleibt Kleinunternehmer, da er dann billiger anbieten kann.

Alles klar jetzt?

Hiho,

es geht um folgendes:

Soll er auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten?

wäre eine Möglichkeit, dann darf er aber in seinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen

und das stimmt nicht.

Wer Kleinunternehmer ist, ist in § 19 I UStG definiert. Auch wenn ein Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung optiert (= „auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet“ - das ist damit gemeint), bleibt er (in diesem Fall regelbesteuerter) Kleinunternehmer.

Jo, und ein regelbesteuerter Kleinunternehmer darf in seinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen. Kann ich auch nix dran machen, is aber so.

Schöne Grüße

MM

Hi,

Hiho,

es geht um folgendes:

Soll er auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten?

wäre eine Möglichkeit, dann darf er aber in seinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen

und das stimmt nicht.

Hier hast du aber den Teil des Zitats auf den ich mich eigentlich bezogen habe, einfach rausgelassen:

Gibt es eine Möglichkeit, für diesen Kleinunternehmer, (ca.
geschätzer Jahresumsatz 12.000 €), die Mst. nur einmal zu
bezahlen?

Da er beim Einkauf seiner Waren beim Direktvertrieb 19% Vorsteuer an den Direktvertrieb zahlt, wäre es eine Möglichkeit nicht zur Umsatzsteuer zu optieren, da er dann eben ohne USt verkaufen kann, um so eben nur „einmal“ Steuer zu bezahlen.

Darauf bezog sich meine Antwort und logischerweise daraus dann auch die Schlussfolgerung dass er DANN aber auch keine USt ausweisen darf in seinen Rechnungen

Wer Kleinunternehmer ist, ist in § 19 I UStG definiert. Auch
wenn ein Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung optiert (= „auf
die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet“ - das ist damit
gemeint), bleibt er (in diesem Fall regelbesteuerter)
Kleinunternehmer.

Soweit richtig, vom gesetzlichen Aspekt betrachtet. Aber merkst du das dann als Endverbraucher? Welchen Vorteil hat denn ein „Kleinunternehmer“ der zur Umsatzsteuer optiert? Der Vorteil des Kleinunternehmers ist doch gerade der, dass er ohne USt fakturieren kann. In dem Moment wo er auf diesen „Vorteil“ verzichtet, ist er zwar immer noch Kleinunternehmer, aber er hat eben nichts mehr davon, dass er „Kleinunternehmer“ ist

Jo, und ein regelbesteuerter Kleinunternehmer darf in seinen
Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen. Kann ich auch nix dran
machen, is aber so.

Hab ich auch nicht verneint

Schöne Grüße

MM

Grüße
Stefan