Wie ist folgender Sachverhalt zu beurteilen:
Kunde aus Süddeutschland beauftragt Firma X (aus Norddeutschland) in Süditalien Arbeiten auf einem Grundstück zu tätigen.
Muss in der Rechnung an den Kunden USt ausgewiesen werden?
oder ist Ort der Leistung Italien (EU) und liegt somit steuerfreie Leistung vor?
Der Ort der Leistung ist Italien, da das Grundstück in Italien liegt
§ 3a Abs. 3 UStG
Rechnung ist ohne UST auszuweisen, aber es wäre zu prüfen ob evtl lokal (Italien) Steuer abzuführen wäre
Servus,
für X kein Problem: Ort der Leistung ist Italien, Kunde schuldet die IVA (funktioniert genau gleich wie beim deutschen § 13b UStG). Vorsicht: Die Leistung ist nicht, ich wiederhole nicht steuerfrei - es handelt sich um einen (in Deutschland) nicht steuerbaren Umsatz.
Jo, und Kunde hat ein Problem - für den wird das nämlich nur dann ein Nullsummenspiel, wenn er sich in Italien zur IVA registrieren lässt. Das soll aber X nicht jucken, die Haftung aller Beteiligten in einer Sub-Kette für die USt gibts in dieser Form dank reverse charge auch in Italien nicht mehr.
Kunde darf sich jetzt überlegen, wie er das Risiko einschätzt. Sollte sich aber nicht der aus Presse und Fernsehen bekannten Illusion hingeben, in Italia wäre alles mit kleinen gebrauchten Scheinen zu erledigen. Im Gegenteil: Die italienische Finanzpolizei ist knallhart, das ist wohl der einzige Teil der dortigen Finanzbehörden, der wirklich funktioniert. Selbst wenn man drei oder vier Jahre auf eine Vorsteuervergütung warten muss, heißt das nicht, dass nicht plötzlich der Bobcat am Haken hängen könnte…
Schöne Grüße
MM