Hallo
eine A GmbH hat eine große Lagerhalle. Diese wird nun an die Firma x gegen Nutzungsentgelt überlassen. Firma x will darauf nämlich eine PV Anlage errichten.
Diese wird als Aufdachanlage installiert, d. h., dass sie ohne wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz wieder entfernt werden kann.
Firma x zahlt daher pro kw die eingespeist werden ein Nutzungsentgelt an die Firma A GmbH.
Firma A GmbH führt unter anderem auch Leistungen nach §13b UstG aus.
Frage:
Muss die Firma A GmbH Ust in Rechnung stellen für die Nutzungsentgelte??
Gesetzliche Grundlagen??
MfG