Gmbh überlässt Dach für PV Anlage - Ust?

Hallo
eine A GmbH hat eine große Lagerhalle. Diese wird nun an die Firma x gegen Nutzungsentgelt überlassen. Firma x will darauf nämlich eine PV Anlage errichten.

Diese wird als Aufdachanlage installiert, d. h., dass sie ohne wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz wieder entfernt werden kann.

Firma x zahlt daher pro kw die eingespeist werden ein Nutzungsentgelt an die Firma A GmbH.

Firma A GmbH führt unter anderem auch Leistungen nach §13b UstG aus.

Frage:
Muss die Firma A GmbH Ust in Rechnung stellen für die Nutzungsentgelte??

Gesetzliche Grundlagen??

MfG

Frage:
Muss die Firma A GmbH Ust in Rechnung stellen für die
Nutzungsentgelte??

Ja

Gesetzliche Grundlagen??

§ 1 (1) UStG, § 4 UStG