Einkommenssteuerklärung Elster-Formular

Hallo liebe Experten,

ich habe eine allgemeine zum Elster-Formular und dem Unterschied zwischen 2008 und 2009.

Im aktuellen Fall ist es so, dass der Arbeitnehmer in 2009 ein halbes Jahr in Deutschland gearbeitet hat (bis Juli 2009) und ab August 2009 bei einer neuen Firma in der Schweiz. Es handelt sich nicht um einen Grenzgänger!

Ich habe 3 Fragen zu den Unterschieden zwischen dem Elster-Formular 2008 und 2009:

  1. Im Formular von 2008 in der Anlage AUS auf Seite 2, Zeile 35 - konnte man die „Nach DBA steuerfreien Einkünfte“ (umgerechnet in EUR) angeben. Wo befindet sich dieses Feld jetzt?

  2. Auch in der Anlage AUS, Seite 1, Zeile 18 – Hier konnte man die geleistete Schweizer Quellensteuer eintragen. Wo befindet sich dieses Feld jetzt?

  3. Man konnte die Krankenkassenbeiträge (für die Schweiz) im Hauptvordruck auf Seite 3 – Zeile 71 eintragen und sonstige Abzüge auch im Hauptvordruck auf Seite 3 oben. Das Formular 2009 ist jetzt anders. Weiß jemand, welches Feld das im Formular 2009 ist?

Danke vorab für die Hilfe!

Jennifer

Hi,

ich habe eine allgemeine zum Elster-Formular und dem
Unterschied zwischen 2008 und 2009.

Elster ist kostenlos und nicht sehr komfortabel
Hilfreich ist da eher ein kostenpflichtiges Programm wie Steuersparerklärung.

Im aktuellen Fall ist es so, dass der Arbeitnehmer in 2009 ein
halbes Jahr in Deutschland gearbeitet hat (bis Juli 2009) und
ab August 2009 bei einer neuen Firma in der Schweiz. Es
handelt sich nicht um einen Grenzgänger!

Ich habe 3 Fragen zu den Unterschieden zwischen dem
Elster-Formular 2008 und 2009:

  1. Im Formular von 2008 in der Anlage AUS auf Seite 2, Zeile
    35 - konnte man die „Nach DBA steuerfreien Einkünfte“
    (umgerechnet in EUR) angeben. Wo befindet sich dieses Feld
    jetzt?

Der Lohn für die Tätigkeit in der Schweiz ist steuerfrei mit Progressionsvorbehalt. Üblicherweise wird das in der Anlage N, Zeile 21, Kennziffer 139 eingetragen
http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:t87jogT6jp…

  1. Auch in der Anlage AUS, Seite 1, Zeile 18 – Hier konnte man
    die geleistete Schweizer Quellensteuer eintragen. Wo befindet
    sich dieses Feld jetzt?

das ist herzlich egal, weil diese Eintragung schlichtweg unzulässig ist. Wenn der schweizer Lohn steuerfrei ist, kann die Quellensteuer nicht angerechnet werden.

  1. Man konnte die Krankenkassenbeiträge (für die Schweiz) im
    Hauptvordruck auf Seite 3 – Zeile 71 eintragen und sonstige
    Abzüge auch im Hauptvordruck auf Seite 3 oben. Das Formular
    2009 ist jetzt anders. Weiß jemand, welches Feld das im
    Formular 2009 ist?

Für Sonderausgaben gibt es ein neues separates Formular. Die Beiträge zur schweizer Versicherung sind jedoch nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG nicht abziehbar, da sie mit steuerfreien Einkünften zusammenhängen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

Schöne Grüße
C.