Frage zu absetzbaren Handwerkerkosten

Hallo
Arbeitsleistungen von Handwerkern kann man ja absetzten, wie stehts mit verbundenen Kosten wie:

Notarkosten im Zusammenhang mit Grundstückskauf
Behördenkosten für Lagepläne
Container zur Beseitigung von Schutt
Amtsgericht wegen Grundbuch
Stadt Grundstücksabgaben

Kann man davon auch was absetzten, wenn ja was, und unter welchem Punkt?

Mfg

Servus,

bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, und wenn das Objekt nicht unter Denkmalschutz steht, ist nichts von den genannten Dingen „absetzbar“.

Schöne Grüße

MM