Debet Rückzahlung Steuern

Mal angenommen, man arbeitet für eine Versicherung Selbstständig… Dort bekommt man ja einen sogenannten Zuschuss, den man aber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückbezahlen muss.

Wie ist das eigentlich, wenn man angenommen 1500,- monatlich für 1 Jahr bekommen hat, die dann aber per Ratenzahlung zurückbezahlen muss.
Wie würde das sich bei der Lohnsteuererklärung verhalten?
Werden die 1500 voll versteuert?
So genommen ist es ja eigentlich nur ein „Darlehen“…da man alles zurückbezahlen muss.

Mal angenommen, man arbeitet für eine Versicherung
Selbstständig… Dort bekommt man ja einen sogenannten
Zuschuss, den man aber nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses zurückbezahlen muss.

Wie jetzt, Arbeitsverhältniss oder Selbständig?

Wie ist das eigentlich, wenn man angenommen 1500,- monatlich
für 1 Jahr bekommen hat, die dann aber per Ratenzahlung
zurückbezahlen muss.
Wie würde das sich bei der Lohnsteuererklärung

Sowas GIBT es NICHT!!!

Selbstständiger Versicherungsverteter…man bekommt aber einen Zuschuss + Provisionen.

Dieser Zuschuss MUSS zurückgezahlt werden, wenn man das unternehmen verläßt.

Man hätte vor dem Finanzamt ja dann einen „Gewinn“ den man versteuern muss.
Der Gewinn ist aber eigentlich keiner, da jeder Cent zurückgezahlt werden MUSS.

Daher stellt sich die Frage, inwieweit dieser Zuschuss zu versteuern ist?

Hallo,

und wenn man das Unternehmen nicht verlässt?

Dann bleibt´s doch bei dem Zuschuss, oder?

Bei dem Ganzen dürfte es sich um Garantieprovisionen handeln. Diese sind zu behandeln wie normale Provisionen und bei Zufluss steuerpflichtig.
Müssen diese später zurückbezahlt werden, so dürfte das Versicherungsunternehmen dies bei späteren Provisionsabrechnungen erfassen, so dass eine geringere Provision zu versteuern ist.

Will man diese Garantieprovisionen in ein Darlehen umqualifizieren, so wäre dies nach meiner Ansicht nur in einer Bilanz möglich, wo man enstsprechende Rückstellungen gegenüber stellen kann.
Aber auch hier ist vorher unbedingt eine Prüfung der Vertragsverhältnisse durch einen Steuerberater notwendig.
Dann muss aber auch die vom Versicherungsunternehmen einbehaltene Stornoreserve sofort versteuert werden, obwohl noch kein Zufluss vorliegt.

Also, das Ganze mag wie ein Darlehen wirken, ist aber keines. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Starthilfe, da der Vericherungsmakler sonst gar nicht überleben könnte.

Gruß
Lawrence