Arbeiten in Deutschland, Wohnen in Holland

Hallo,

Angenommen, ein Mann arbeitet in Deutschland und verschiebt seinen Wohnsitz nach Holland. Er meldet sich in Deutschland ab und in Holland an.

Er mietet sich ein Zimmer in Deutschland. Darf er diese Adresse für die Personalabteilung des Unternehmens verwenden? Das Unternehmen kann nur Deutsche Adressen verwenden.

Gibt es noch weitere Sachen, die er beachten muss? Z.B. er muss eine Lohnsteuerkarte beim Finanzamt des Arbeitgebers beantragen, oder?

Gibt es für den Arbeitgeber Komplikationen? Es geht um ein kleines Unternehmen, dass dazu nicht alle Regeln kennt.

Vielen Dank!

Hallo,

er ist dann in D nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sondern nur noch beschränkt. Dafür ist er dann in NL (auch) steuerpflichtig und muß dort aich eine Einkommensteuererklärug abgegeben. Es muß mit der holländischen Sozialversicherung seine Freistellung geregelt werden. Dafür gibt es bereits einheitliche Formulare in der EU.

Ggf. greift aber auch die Grenzgängerregelung im DBA D/NL.

Der AG muß weiter Lohnsteuer und (deutsche) Sozialversicherung abführen. Welche Anschrift der AG verwendet, kann frei geregelt sein. Für die Besteuerung kommt es auf den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt des AN an. Soweit der AN tatsächlich nur in D arbeitet, muß der AG auch nicht das Gehalt in einen deutschen und holländischen (in D steuerbefreitetn) Teil aufteilen.

Hi,

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Angenommen, ein Mann arbeitet in Deutschland und verschiebt seinen ::Wohnsitz nach Holland. Er meldet sich in Deutschland ab und in ::Holland an.

Er mietet sich ein Zimmer in Deutschland.

er ist dann in D nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig
sondern nur noch beschränkt.

und wo steht sowas?

schon was von einem steuerlichen Wohnsitz gehört?

Rest kann man danach vergessen…

Schöne Grüße
C.

Hi,

also alles nochmal vom Anfang

Angenommen, ein Mann arbeitet in Deutschland und verschiebt
seinen Wohnsitz nach Holland. Er meldet sich in Deutschland ab
und in Holland an.

Er mietet sich ein Zimmer in Deutschland.

dann hat er sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden einen Wohnsitz und ist in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig.

Soweit die Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wird, hat Deutschland das Besteuerungsrecht.

Darf er diese
Adresse für die Personalabteilung des Unternehmens verwenden?
Das Unternehmen kann nur Deutsche Adressen verwenden.

steuerlich gibt es da keine Einwände

Wenn er angibt, nur in den Niederlanden zu wohnen und von dort aus zu pendeln, ist das Steuerhinterziehung.

Gibt es noch weitere Sachen, die er beachten muss? Z.B. er
muss eine Lohnsteuerkarte beim Finanzamt des Arbeitgebers
beantragen, oder?

Da weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, bleibt alles beim Alten.

Schöne Grüße
C.