Guten Tag,
wenn man einen Steuerbescheid ( 2008) anfechtet , z.B. Nichtanerkennung der Kosten Arbeitszimmer , diese Kosten aber mit der Erklärung 2009 dann anerkennt bekommt- wie verhält man sich da?
- nichts machen, und abwarten
- Finanzamt ansprechen - unter der Gefahr, dass die Erstattung zurückgenommen wird
- oder…??
Danke
Guten Tag,
wenn man einen Steuerbescheid ( 2008) anfechtet ,
man hat also fristgerecht Einspruch eingelegt?
z.B. Nichtanerkennung der Kosten Arbeitszimmer ,
Wurde denn der Vorläufigkeitsvermerk nicht im Bescheid aufgenommen???
diese Kosten aber
mit der Erklärung 2009 dann anerkennt bekommt-
Die Kosten 2008? Oder die entsprechenden Kosten 2009?
wie verhält man
sich da?
- nichts machen, und abwarten
- Finanzamt ansprechen - unter der Gefahr, dass die Erstattung
zurückgenommen wird
- oder…??
Ja was wurde denn 2008 anerkannt und 2009 nicht? Wurde 2009 zu Recht anerkannt, und ist der Einspruch gg 2008 noch offen? Dann passt doch alles?
Ok, war umständlich erklärt:
die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers (Selbstständigkeit) wurden mit der Erklärung 2008 nicht anerkannt, Einspruch eingelegt, läuft noch
Mit der erklärung 2009 wurden dieselbern Kosten für 2009 jedoch anerkannt und erstattet.
Wie verfährt man jetzt mit dem noch offenen, lfd. Einspruch des Vorjahres?
Das FA ansprechen, wieso es im Vorjahr bei gleichen Voraussetzungen nicht anerkannt wurde, aber in 2009. Läuft man da gefahr, dass die aktuelle Rückzahlung doch wieder aberkannt wird? Oder wartet man einfach ab ? Es ist doch komisch, wieso auf einmal alles anerkannt wird, und im Vorjahr nicht ?!
Hi !
Was sagen denn die Steuerbescheide im Erläuterungsteil dazu aus?
Möglicherweise wurde ja 2009 „unter Vorbehalt“ anerkannt. Wenn das BVerfG den Ansatz als Arbeitszimmer ablehnt, würde dieser Posten dann automatisch von FA korrigiert und es würde sich eine Nachzahlung ergeben.
BARUL76
.
Stimmt , es gibt einen Vorbehalt… aber wie kompliziert ist das denn ? Letztes Jahr auch unter Vorbehalt, und keine Rückerstattung, dieses Jahr wieder unter Vorbehalt , aber mit Rückzahlung !!!. Das würde ja bedeuten, dass das Geld besser nicht ausgegeben wird, weil event. in xx Jahren eine Rückforderung kommt ? In der Anlage steht aber auch, dass bitte im nächsten Jahr ein Anlagenverzeichnis mitgegeben werden soll, weil ja ab diesem Jahr das Zimmer anerkannt wird ?!
Da soll mal einer durchblicken. Da traut man sich kaum beim FA selber nachzufragen, wer weiss, was da rauskommt, ob event. nicht doch Nachteile folgen !