Hallo,
laut Finanzamt wurde die Umzugskostenpauschale abgelehnt, da Hin- und Rückfahrt insgesamt KEINE Stunde erreicht.
Das stimmt, ABER, nach dem Umzug war kein Auto mehr im Eigentum.
Der Wortlaut im Gesetz „Fahrzeit“ trifft in diesem Fall nicht zu. Oder?!
Tatsächliche Ersparnis an ZEIT mit öffentlichen Verkehrsmittel ist über eine Stunde. Der Umzug war vom Dorf in die Stadt.
Wer hat eine Idee oder Tipp?
Danke im Voraus
Hallo,
die Finanzämter lehnen Umzugskosten gerne ab mit der Begründung, die Fahrzeitersparnis erreiche keine Stunde.
Das ist so aber nicht richtig.
Die reine Fahrzeitersparnis von einer Stunde ist lediglich ein Indiz, aufgrund dessen die Beruflichkeit eines Umzuges anzuerkennen ist.
Das heißt aber noch lange nicht, dass ein Umzug automatisch dann nicht beruflich sein kann, wenn die Fahrzeitersparnis kürzer ist.
Leider machen es sich hier viele Finanzbeamte sehr leicht.
Ein Umzug kann sogar beruflich sein, wenn er nur über 100 Meter durchgeführt, nämlich dann, wenn eine Dienstwohnung des Arbeitgebers bezogen wird.
In diesem Fall dürften nach der Schilderung wohl sämtliche Fahrtkosten wegfallen und die Ersparnis nur knapp unter einer Stunde liegen, was extrem für einen beruflichen Umzug spricht.
Weitere Indizien für fehlende private Gründe wäre zum Beispiel, wenn die neue Wohnung weder günstiger noch größer wäre, wenn also keine Steigerung im Wohnkomfort (was immer eine private Mitveranlassung darstellen kann) vorliegt.
Gruß
Lawrence
Servus,
ergänzend zur Antwort von Lawrence:
Im Gesetz steht nichts von einer Stunde.
Falls es in diesem Zusammenhang zum Clinch kommt, ist es übrigens ganz spaßig, den veranlagenden Beamten auf Abschnitt 9.9 LStR hinzuweisen, wo er zum Thema Umzugskosten die berühmte Stunde zwar suchen, aber auch nicht finden wird…
Schöne Grüße
MM
Falls es in diesem Zusammenhang zum Clinch kommt, ist es
übrigens ganz spaßig, den veranlagenden Beamten auf Abschnitt
9.9 LStR hinzuweisen, wo er zum Thema Umzugskosten die
berühmte Stunde zwar suchen, aber auch nicht finden wird…
Nein, weil er die Stunde dann schon in den Hinweisen gefunden hat und mit denen winkt…
Umzug Fahrzeitersparnis
Hi,
laut Finanzamt wurde die Umzugskostenpauschale abgelehnt, da
Hin- und Rückfahrt insgesamt KEINE Stunde erreicht.
Das stimmt, ABER, nach dem Umzug war kein Auto mehr im
Eigentum.
Tatsächliche Ersparnis an ZEIT mit öffentlichen Verkehrsmittel
ist über eine Stunde. Der Umzug war vom Dorf in die Stadt.
Dieser Grund reicht aus. Ein Einspruch müsste Erfolg haben.
Urteile
Arbeitsstätte zu Fuß erreichbar (Sachverhalt insoweit nicht ganz klar)
Finanzgericht Baden-Württember vom 2.4.2004 8 K 34/00 EFG 2004 S. 1204
Finanzgericht Rheinladn-Pfalz vom 21.6.1995 I K 2702/92 EFG 1995 S. 1048
Arbeitsplatz wird fortan mit öffentlichen Verkehrsmittel aufgesucht
Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 21.6.1995 I K 2702/92 EFG 1995 S. 1048
Finanzgericht Köln vom 25.11.1980 EFG 1981 S. 283
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 29.4.1993 6 K 154/91 EFG 1993 S. 715
Schöne Grüße
C.