USt als (Klein)unternehmer

Hallo liebe Experten da draußen,

ich habe die Suche benutzt, dieses Problem in ähnlichen Varianten auch zahlreich gefunden, allerdings keine wirkliche Antwort zu dem Problem, daher hier noch einmal ein Versuch von mir:

Unternehmer Müller betreibt ein Gewerbe. Seine Umsätze sind sehr gering, sodass er keine Steuern am Jahresende zahlen muss. Er nimmt die Kleinunternehmerregelung in ANSPRUCH, weist in seinen Rechnung dementsprechend keine USt/MWSt aus, kann aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Nun möchte Unternehmer Müller ein zweites Gewerbe anmelden. Dies möchte er tun, da er eine zweite, völlig unterschiedliche Tätigkeit im Rahmen einer Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmer ausüben möchte. Er möchte beide Tätigkeiten scharf voneinander trennen, daher der zweite Gewerbeschein. Auch die Umsätze des zweiten Gewerbes fallen aller Vorraussicht nach sehr gering aus.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht sich die Bezeichnung „Kleinunternehmer“ nur auf den UMSATZ der erzielt wurde, und zwar mit ALLEN gewerblichen Tätigkeiten der zu besteuernden Person. Da Unternehmer Müller mit beiden seiner Gewerbe nur geringe Umsätze erzielt (beispielsweise jeweils 2.500€), ist er also meiner Auffassung nach steuerrechtlich Kleinunternehmer!

Ist es aber möglich, mit einem der beiden Gewerbe auf die Befreiung der Buchführung bzw. das nicht-ausweisen der USt zu verzichten, mit dem anderen jedoch nicht!?
Somit könnte er mit einem der Gewerbe auch Vorsteuer geltend machen, da er für dieses Gewerbe in naher Zukunft einige höhere Ausgaben erwartet (Softwarebeschaffung und Büroausstattung beispielsweise).
Bei dem zweiten Gewerbe würde sich allerdings nichts ändern, dort würde er auch keine USt in seinen Rechnungen ausweisen und dementsprechend natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen.

Was mich zu diesem Denken veranlasst ist, dass jedes Gewerbe ja eine eigene Steuernummer erhält. Somit müsste es ja eigentlich möglich sein, beide Sachverhalte getrennt zu behandeln, oder etwa nicht???

Ich hoffe, ich konnte die komplexe Problemstellung einigermaßen anschaulich erklären und freue mich auf euer Feedback!!!

M_a_r_c_e_l

Hallo,

umsatzsteuerlich kann jeder Unternehmer immer nur EIN Unternehmen haben.
Es ist also nicht möglich verschiedene Gewerbezweige zu trennen.
Der Umsatz aus ALLEN Tätigkeiten ist zusammenzufassen.

Entweder ist alles umsatzsteuerpflichtig oder nichts.

Dies ließe sich nur umgehen, indem Herr Müller für den zweiten Gewerbezweig zum Beispiel eine Müller GmbH gründete.
Die so gegründete Kapitalgesellschaft hätte dann separat wieder Anspruch auf Steuerbefreiungen.

Gruß
Lawrence

Sicher das eine GmbH auf die besteuerung als Kleinunternehmer anrecht hat?

Hallo,

ja, solange sie unter den Umsatzgrenzen bleibt.
Das UStG spricht immer nur vom Unternehmer, die Gesellschaftsform spielt keine Rolle.

Ich gebe aber gerne zu, dass das natürlich eine sehr exotische Variante ist.

Gruß
Lawrence

Exotisch, aber durchaus machbar…

Endlich einmal ein paar brauchbare Antworten, die zur Lösung von Herrn Müllers Problemstellung beitragen!

Vielen Dank Lawrence!

Endlich einmal ein paar brauchbare Antworten, die zur Lösung
von Herrn Müllers Problemstellung beitragen!

Nur-so eine GmbH-Gründung kostet Geld. Jede Menge Geld. Da wird schnell die Sosse teuerer als der Braten…

Endlich einmal ein paar brauchbare Antworten, die zur Lösung
von Herrn Müllers Problemstellung beitragen!

Nur-so eine GmbH-Gründung kostet Geld. Jede Menge Geld. Da
wird schnell die Sosse teuerer als der Braten…

gibt doch auch die UG (haftungsbeschränkt) :smile:

gibt doch auch die UG (haftungsbeschränkt) :smile:

Ja, aber auch deren Gründung kostet Geld.
Zusätzlich nagelt man sich eine Kapitalgesellschaft ans Bein, die eigene Jahresabschlüsse haben will, die KSt bezahlt usw.

gibt doch auch die UG (haftungsbeschränkt) :smile:

Ja, aber auch deren Gründung kostet Geld.
Zusätzlich nagelt man sich eine Kapitalgesellschaft ans Bein,
die eigene Jahresabschlüsse haben will, die KSt bezahlt usw.

naja das gründungskapital ist ja eher symbolisch mit minimum 1 eur

aber das man damit verpflichtungen hat ist richtig