Hi Leute!
Angenommen Hr. M hat Anfang des Monats ein kleines, nebenberufliches Gewerbe gegründet.
Nun hatte er aber schon für die Gründung bereits im Vorfeld (ca. 1/2 Jahr) versch. Betriebsausgaben.
Ende des Monats muss er nun eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
Muss bzw. kann er dann hier alle vorweggenommenen Betriebsausgaben angeben und somit die Umsatzsteuer geltend machen, oder geht das erst am Ende des Jahres mit dem Ausgleich der Lohn- bzw. Einkommensteuer?
Was macht mehr Sinn bzw. wie muss man das verstehen?
Danke für Eure Tipps und schöne Grüße
Sigi
Hallo Sigi,
Herr M hat für die vorweggenommenen Betriebsausgaben bereits einen Vorsteuerabzug, wenn er auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet hat. Die Vorsteuerbeträge sind in dem jeweiligen Voranmeldungszeitraum anzugegeben in dem die Rechnungen gestellt wurden. Also 1/2 Jahr vorher schon. Evtl. Nullmonate sind mit einer Nullmeldung an das Finanzamt zu übermitteln.
Da nach Adam-Riese (aktueller Monat März 2010) die vorweggenommenen Betriebsausgaben im Jahr 2009 begannen, ist auch schon für das Jahr 2009 eine Jahres-Umsatzsteuererklärung abzugeben. Die vorweggenommenen Betriebsausgaben sind in der Einkommensteuererklärung 2009 ebenfalls schon anzugeben.
Sonnige Grüße von Soni