Komplizierte Steuererklärung

Hallo,

angenommen Person X arbeitet in einem Betrieb für 5 Monate (bis sagen wir mal Ende September). Firma Y zahlt das Gehalt allerdings weiter bis einschließlich Januar im neuen Jahr. Dies merkt die Firma im Februar und bittet Person X das Geld zurückzuzahlen. So weit so gut.

Jetzt ist die Lohnsteuerkarte des vorigen Jahres natürlich fehlerhaft, da dort mehr Gehalt draufsteht, als tatsächlich ausgezahlt wurde. Auf der Lohnsteuerkarte des nächsten Jahres stehen jetzt Z Euro MINUS.

Soweit ist jetzt alles korrekt, aber wie muss Person X jetzt die Steuererklärung machen?

Gruß
Steffie

Hi,

da Person X unter dem Grundfreibetrag von 7664 EUR im Jahr liegt, werden alle Steuern zurückgezahlt. Auch nach dieser „Zuvielbezahlung“ liegt Person X immer noch unter diesen 7664 EUR.

Muss Person X einfach alle Steuern aus dem ersten Jahr zurückverlangen (was zuviel wäre), aber im nächsten Jahr kommt ja die Korrektur, sodass Person X einfach XY EUR Steuern nachzahlen muss? Insgesamt wäre dann ja wieder alles korrekt oder?

Gruß
Steffie

Hallo,

eigentlich gar nicht kompliziert.

Man nehme die aktuellste elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die man vom Arbeitgeber erhalten hat und trage diese Zahlen in die Steuererklärung ein.

Außerdem liegen über die ETIN diese Zahlen auch dem Finanzamt längst vor.

Gruß
Lawrence

Hi,

Man nehme die aktuellste elektronische
Lohnsteuerbescheinigung, die man vom Arbeitgeber erhalten hat
und trage diese Zahlen in die Steuererklärung ein.

aber nicht, dass das Finanzamt denkt „aah 2008 hat Person X keine Steuererklärung gemacht, da gibt es also nichts“ und „aber 2009 macht Person X eine und hat nur Minus draufstehen, Person X darf also nachzahlen“.

Außerdem liegen über die ETIN diese Zahlen auch dem Finanzamt
längst vor.

Und die berücksichtigen automatisch auch die Steuern von nicht gemachten Steuererklärungen und rücken freiwillig das Geld raus?

Gruß
Steffie

Hi,

Man nehme die aktuellste elektronische
Lohnsteuerbescheinigung, die man vom Arbeitgeber erhalten hat
und trage diese Zahlen in die Steuererklärung ein.

aber nicht, dass das Finanzamt denkt „aah 2008 hat Person X
keine Steuererklärung gemacht, da gibt es also nichts“ und
„aber 2009 macht Person X eine und hat nur Minus draufstehen,
Person X darf also nachzahlen“.

Hä? wieso soll bei „Minus draufstehn“ nachgezahlt werden?

Außerdem liegen über die ETIN diese Zahlen auch dem Finanzamt
längst vor.

Und die berücksichtigen automatisch auch die Steuern von nicht
gemachten Steuererklärungen und rücken freiwillig das Geld
raus?

Nein, die StE müssen schon gemacht werden!

Hi,

Hä? wieso soll bei „Minus draufstehn“ nachgezahlt werden?

weil Person X für 2008 („plus“) ja Steuern zurückkriegt (womit sie dann zuviel hätte), also müsste Person X für 2009 („minus“) wieder was zahlen, dachte ich.

Gruß
Steffie

Wohl eher anders herum, oder?
Ausserdem ist das dem FA völlig egal, solange alles seine Richtigkeit hat erstatten die genauso gerne wie eine Nachzahlung gefordert wird.

Wohl eher anders herum, oder?

Wieso andersrum? In 2009 hat Person X nicht gearbeitet, in 2008 schon. Naja, ist auch egal, Person X wird’s schon irgendwie hinkriegen.