Hallo,
den Auszug den Du gepostet hast, habe ich auch auf der
Zollseite gefunden, aber ich denke, da es sich hier um EINEN
Gegenstand handelt, der den Wert von 430€ überschritten hat
wird dieser komplett mit 17,5% versteuert.
Hier ebenfalls ein Beispiel vom Zoll
* Beispiel:
Ein Ehepaar reist auf dem Landweg (Pkw) aus der Schweiz
ein, wo es 4 antike Stühle gekauft hat. Die Wertgrenze beträgt
pro Reisenden 300 Euro, da sie nicht im See- oder Flugverkehr
einreisen. Jeder Stuhl kostet 120 Euro. Beide Reisende können
innerhalb der Wertgrenze von 300 Euro jeweils 2 Stühle (240
Euro) abgabenfrei einführen.
Also ich denke nicht, dass es generell darum geht, dass nur EIN Gegnstand die Grenze nicht überschreiten darf. Im ersten Beispiel geht es ja nur darum, dass man einzelne Gegenstände auf verschiedene Personen aufteilen kann.
Sprich: man reist zu zweit und hat zwei Gegenstände im Wert von 200EUR und 300EUR. Wenn jeder nun beim Zoll einen Gegenstand nachweist, ist das ok.
Wenn man alleine reist, hat man einen Gesamtwert von 500 EUR und hat die Grenze überschritten, also 500*17,5% zu zahlen.
Um noch mal die Seite vom Zoll zu zitieren:
Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
Es bezieht sich auf den Warenwert insgesamt.
Sonst könnte man ja auch… was weiß ich… 10.000 CDs im Einzelwert von 10EUR im Gepäck haben.
Ein anderes Ehepaar reist ebenfalls aus der Schweiz ein,
wo es sich einen alten, restaurierten Bauernschrank im Wert
von 320 Euro gekauft hat. Da der Schrank jedoch nicht teilbar
ist, kann sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der
Bauernschrank einem Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in Höhe
von 320 Euro übersteigt die Freigrenze von 300 Euro. Somit
fallen für den Schrank Einfuhrabgaben an.
* Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze
überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert
der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden
Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass in oben genanntem
Beispiel der Schrank mit seinem Gesamtwert von 320 Euro zu
verzollen ist.
Wie im zweiten Beispiel dann noch mal schön geschrieben, es wird der Gesamtbetrag verzollt.
Und ich möchte noch mal betonen, dass es sich um eine Grenze handelt und nicht um einen Freibetrag. Wenn man die Grenze als Tatbestandsmerkmal überschreitet, tritt die Rechtsfolge ein. Ein Freibetrag ist Betrag, der steuerfrei bleibt.
Gruß
Luna