Hallo,
rein fiktiv natürlich: Frau X. fährt jeden morgen 30 km hin und zurück zur Arbeit. Bisher konnte Frau X. keine Pendlerpauschale geltend machen, aber da das steuerlich nun anders aussieht wohl doch. Frage: Frau X. hat 2007, 2008 in der Steuererklärung keine Pendlerpauschale geltend gemacht. Kann sie dass dann einfach bei der nächsten Steuererklärung mit angeben und wird dann auch rückwirkend gezahlt?
LG
Nein, so geht das nicht. Die Jahre werden stets getrennt betrachtet.
Bezüglich der Altjahre empfiehlt es sich einen Änderungsantrag zu stellen. Einfach hinschreiben „…ich bitte die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte X km für X Tage im Wege der Bescheidänderung zu berücksichtigen…“
Sofern die Bescheide einen Vorläufigkeitsvermerk getragen haben, werden sie geändert, wenn nicht wird sich das Finanzamt melden.
Gruß
jörg
Moin,
nein, die Entfernungspauschale hätte in den entsprechenden Jahren angegeben werden müssen/ sollen.
Man bekommt auch nicht die Entfernungspauschale vom Finazamt zurück. Diese mindert lediglich als Form der Werbungskosten die EInkünfte.
Sonnige Grüße
e
warum das denn nicht?
Doof formuliert von mir: Ich meinte vorher konnte Frau X. eben nicht die vollen 30 km absetzen. Seit 2007 wohl lt. Gesetzesänderung doch.
dann wurde nicht aufgeüasst: für alle Jahre konnte die volle Pauschale angesetzt werden: man hätte sie eben nur in der Erklärung auch angeben müssen!
E.