Man stelle sich den Fall vor, dass eine Studentin 2000 Euro im Jahr Einkünfte aus einem geringfügigen Job hat. Weiterhin hat sie 18,00 Euro Zinsen und es eben versäumt keinen Freistellungsauftrag zu erteilen. Nun bekommt sie eine Benachrichtigung ihrer Bank, dass sie 5 Euro Zinsabschlag plus eine minimale Summe Soli zahlt.
Da denkt die kluge Studentin; Kein Problem, mache ich eine Steuererklärung mit Elster und hole mir die Kröten wieder.
Pustekuchen. Mit Elster… sie soll nun auch noch Kirchensteuern zahlen (naja 36 Cent!)
Nun wundert sich der Mensch und fragt sich… stimmt das?
Vielen Dank für alle Antworten, die da kommen.
Stephanie
und es eben versäumt keinen
Freistellungsauftrag zu erteilen.:
Hallo,
wenn sie es wirklich versäumt hat, KEINEN Freistellungsauftrag zu erteilen, dann darf die Bank natürlich erst gar nichts abführen und ist haftbar zu machen.
es geht nicht darum, „Elster zu überlisten“, sondern um richtige Angaben in der Steuererklärung und richtige Belege, die das FA bekommen muss - nämlich eine „Steuerbescheinigung“, in der die 5,-- bescheinigt sind - und alles dann mit Anlage KAP und N ans Finanzamt!
Wenn das so gemeint war??? Frage war etwas unverständlich!
Ich kenne das Elster-programm nicht. Ich vermute daher mal, dass die fiktive Person vergessen hat, in Zeile 4 dr Anlage kap ein Häkchen/eine „1“ zu setzen.
Hallo
Es wurden wirklich alle Angaben so eingegeben. Und die Antwort
von Elster war. Bitte zahlen Sie 0,36 Euro.
mir fällt ein, dass vor einiger zeit (ca. 2 monate) von einem berechnungsfehler in der anlage kap berichtet wurde.
der müsste aber doch mittlerweile bereinigt sein.
das kommt mir auch so vor. Das Kreuzchen in Zeile 4 Anlage KAP wird genau so ein Dauerbrenner werden wie das „Ja“ in Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand.
Schade, dass die Fragestellerin behauptet, in der Simulation von Elster stünde „Bitte zahlen Sie…“, was in Elster niemals nicht vorkommt, während sie andererseits keine Angaben dazu macht, ob die in Anlage KAP eingegebenen Werte zur KapSt in der Simulation auftauchen oder nicht. Daran könnte man nämlich auf einen Blick sehen, ob das Kreuzchen in Zeile 4 gesetzt ist oder nicht.
Es wurde der Mantelbogen bei Elster ausgefüllt. Dann Anlage N abgeschrieben.
Dann unter Anlage Kap Kreuzchen bei Zeile 4 Kreuzchen bei Zeile 6 (weil kirchensteuerpflichtig) dann Eintrag bei Zeile 7 18 Euro. Zeile 14 0 euro, jetzt noch Rückseite Zeile 49 4,74 und 50 0,26 und 51 0 euro.
dann unter Extras Steuerberechnung. Da kommt dann zahlen Sie 0,36 Cent Kirchensteuer.
Vielleicht gibt es ja doch noch ein Häckchen, welches nicht klar erkenntlich ist.
erstmal abwarten was das Finnazamt sagt - elster ist doch nur das Eingabemedium - und Beträge unter 1.-- werden NICHT angefordert und würden bei Guthaben auch ncht erstattet werden!
Die 5,-- +Soli MINUS KiSt = xxx müssten aber erstattet werden - vom Finanzamt!
Elster macht nämlich keine Bescheide, d.h. es steht dort niemals „Zahlen Sie …“
Und ob die ZASt (tut mir leid um den Ausdruck KapSt, ich hab schon so viele Anlagen KSO etc. kommen und gehen sehen, mit und ohne separater Unterschrift und so weiter) in der Elster-Simulation angerechnet worden ist oder nicht, geht aus Deinen Auskünften nicht hervor.
Zur Info: Das steht auf der ersten Seite der Berechnung - das heißt, eine Seite nach dem Disclaimer - ganz ganz oben.
Du weißt aber schon, dass die Veranlagung zur ESt nicht durch Elster, sondern durch das Finanzamt vorgenommen wird?
Und dass von dort kein ESt-Bescheid ohne Rechtsmittelbelehrung ergeht?
Und dass es eigentlich gar nicht so schwer ist, wenn der Bescheid tatsäcblich die gleiche Abrechnung enthalten sollte wie die Elster-Simulation, einen Einspruch zu erheben?
Nungut, harren wir der Dinge, die da kommen werden…