Zweit- oder Erstwohnsitz für Pendler

Hallo zusammen,

Person 1 und 2 leben unverheiratet seit X Jahren im gemeinsamen Hauptwohnsitz (HWS) in der Stadt A. Person 1 muss nun aufgrund einer Arbeitsaufnahme weiter weg in die Stadt B ziehen und benötigt einen Zweitwohnsitz (ZWS). Person 2 ist weiterhin an den HWS gebunden. Allerdings wird Person 2 nach einigen Monaten in die Stadt B nachziehen.
Sollte Person 1 nun wirklich einen ZWS in Stadt B anmelden? Oder kann mit einem HWS auch eine wöchentliche Heimfahrt zu Stadt A geltend gemacht werden? Wie würde ein Umzug steuerlich geltend gemacht können? Es würden 2 Umzüge stattfinden. Einmal Person 1 in den ZWS der Stadt B. Der zweite Umzug Person 1+2 von Stadt A zum gemeinsamen HWS in Stadt B.

Hallo,

steuerlich ist es eigentlich nicht erforderlich, dass man einen Zweitwohnsitz angemeldet hat. Nur melderechtlich wird man an der Anmeldung wohl nicht vorbeikommen.

Der Umzug von Nr. 1 ist m. E., eindeutig beruflich bedingt. Der Umzug dürfte dann auch als WK ansetzbar sein. Bei Nr. 2 kann das aus Verwaltungssicht Ärger geben, wenn man die Kosten ansetzt, weil das als privat veranlaßt betrachtet werden kann. Nach neuer Entscheidung des BFH soll aber auch die doppelte Haushaltsführung durch Wegzug vom Arbeitplatz-Gebiet ansetzbar sein. Ob es da schon einen Nichtanwendungserlaß gibt, ist mir z. Zt. unbekannt.