Hallo zusammen,
Person 1 und 2 leben unverheiratet seit X Jahren im gemeinsamen Hauptwohnsitz (HWS) in der Stadt A. Person 1 muss nun aufgrund einer Arbeitsaufnahme weiter weg in die Stadt B ziehen und benötigt einen Zweitwohnsitz (ZWS). Person 2 ist weiterhin an den HWS gebunden. Allerdings wird Person 2 nach einigen Monaten in die Stadt B nachziehen.
Sollte Person 1 nun wirklich einen ZWS in Stadt B anmelden? Oder kann mit einem HWS auch eine wöchentliche Heimfahrt zu Stadt A geltend gemacht werden? Wie würde ein Umzug steuerlich geltend gemacht können? Es würden 2 Umzüge stattfinden. Einmal Person 1 in den ZWS der Stadt B. Der zweite Umzug Person 1+2 von Stadt A zum gemeinsamen HWS in Stadt B.