muß man bei gewerblichen Verkäufen die Versandkosten mitversteuern?
Rechnungsbetrag+Versand
Versteuert man den Versand mit und bekommt diesen (die versteuerten % des Versandes natürlich) bei der Umsatzsteuer wieder raus,oder versteuert man den Rechnungsbetrag VOR den Versandkosten?
die Umsätze der DHL sind nicht USt-befreit, sondern bloß die der Deutschen Post AG, soweit sie unmittelbar dem Postwesen dienen.
Also:
Warensendung, Päckchen >> USt-befreit, aber bloß für die Deutsche Post AG, nicht für jemanden, der den Versand weiterberechnet (auch wenn es keine Nebenleistung ist, z.B. Gratismuster).
Paket >> USt-pflichtig zum Regelsatz, falls Versand innerhalb Deutschlands, auch für DHL.
in der Tat - Deutschepostdehaell scheint selber nicht genau zu wissen, ob sie mit der Deutschen Post AG identisch ist oder nicht, und falls ja, welche ihrer Leistungen unmittelbar dem Postwesen dienen:
Auf Paketmarken bis 20 kg wird keine USt ausgewiesen, aber auf nationale Paketbeförderung im Rahmen von Geschäftskundenverträgen schon; der einzige erkennbare Unterschied der Leistungen ist, dass im einen Fall die Pakete abgeholt werden. Wobei das Abholen von Paketen jahrzehntelang Bestandteil des Postwesens war, als in ländlichen Gebieten die Postboten mit VW Käfer und später Fridolin, zuletzt Golf von Hof zu Hof fuhren: Also am Abholen kanns auch nicht liegen, das ist eine typische Leistung aus dem Postwesen.
Merkwürdigerweise steht im UStG nichts von „DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG, vertreten durch die Geschäftsführer der DHL Verwaltungs GmbH“, sondern tatsächlich bloß „Deutsche Post AG“.
In den UStR steht nichts dazu - vermutlich, weil es sich nur um einen Steuerpflichtigen insgesamt handelt, so dass die Finanzverwaltung keine einheitlichen Anweisungen dazu benötigt.
Zum 01.07.2010 ist übrigens Schluss mit dem Unfug. Wie genau die Abgrenzung der USt-befreiten Postleistungen dann erfolgen wird, weiß ich noch nicht; jedenfalls wird die Befreiung nicht mehr nur einem Unternehmen zugute kommen, noch kurz bevor TNT damit nach Karlsruhe marschiert.
Es ist also noch ein bissel Zeit, um Herrn Appel wegen der Paketmarken einen Brief zu schreiben und ihn zu fragen, wie er es mit § 26a UStG hält.
Jetzt habe ich nochmal die alten Rechnungen durchgeblättert:
Bis 2007 (mit Logo „DHL Paket“ und klein „Deutsche Post World Net“) stand die „DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG“ als Absender/Aussteller, seit 2008 (nur noch Logo „Deutsche Post World Net“, zwischenzeitlich ersetzt durch „Deutsche Post DHL“) jedoch „Deutsche Post AG“.
Habe dann noch etwas weiter gebohrt: Auch die Rechnungen mit Abholung waren mit „0% MwSt.-Satz“ ausgestellt.
Sobald aber DHL über einen anderen Anbieter gebucht wurde (selbst wenn dieser bloß reiner Vermittler war) hat wiederum dieser 19% verrechnet - egal ob mit oder ohne Abholung. (Durchgeführt wurde der Transport dann stets von DHL).
Viele Grüße
Frank
PS: Schön ist es ja auch für den eingangs zitierten Selbständigen oder die Firma, die ihre Waren mit DHL verschickt, davon 0% VSt. abführen kann, aber die Nebenleistung Versand wie die Hauptleistung selbst den 19% USt. unterwerfen muss… (was die Buchung anderer Paketdienstleister wieder attraktiver machen kann).