Handwerksleistung absetzen - 2 Familienhaus

Hallo

folgende Situation:

A besitzt ein 2-Familienhaus und hat die Handwerkerkosten für eine neue Heizungsanlage steuerlich geltend gemacht. Sind ungefähr 400 € (20 % der Gesamtsumme).

Wohnung1 wird von A selber bewohnt, die Wohnung2 ist ein Altenteil (wohnt ein Elternteil).

Das FA hat nun die ansetzbaren Handwerkerkosten um 50% reduziert, mit der Begründung, dass es egal ist, ob die andere Wohnung vermietet ist, oder nicht. Es könnte nur pro Wohneinheit (also die Hälfte) angerechnet werden.

A hat die Kosten der Heizungsanlage aber komplett alleine getragen gezahlt.

Jetzt meine Frage

Aus §35a EStG sehe ich keinerlei Hinweise auf Wohneinheiten

(3) Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen , mit Ausnahme der nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank geförderten Maßnahmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer , vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent , höchstens 1 200 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.

Die Aufwendungen lagen ja zu 100% beim Steuerpflichtigen, wieso wird also vom Finanzamt der Berag um 50% gekürzt?

Ich könnte mir zwar vorstellen, dass die Beträge nur zu 50% anerkannt wurden wegen folgender Dinge:

§35a(4) EStG
(4) Die Steuerermäßigung nach den Absätzen 1 bis 3 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen oder - bei Pflege- und Betreuungsleistungen - der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht wird.

Gilt hier der Haushalt der Eltern als eigener Haushalt und dmit nicht mehr zum Haushalt des Steuerpflichtigen und darum nur 50%?

Könnte mir aber auch vorstellen, dass nur 50% anerkannt wurden wegen:

§35a(5)EStG Punkt 4

Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können sie die Höchstbeträge nach den Absätzen 1 bis 3 insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch nehmen.

Könnt ihr mir auf die Sprünge helfen, ob ich mit meinen Vermutungen richtig liege oder was es sonst noch für Gründe dazu geben könnte?

Vielen Dank
Gruß
Stefan

Hallo,

der Haushalt der Eltern ist nicht der eigene, darum erfolgt hier zurecht eine Kürzung

Gruß
Lawrence