Haushaltsnahe Dienstleistung?

Einen guten Morgen,

angenommen, Herr X besitzt ein Freizeitpferd, das er in einem professionellen Reitbetrieb ausbilden läßt. Kann er die anfallenden Ausbildungskosten (die getrennt von Unterkunfts- und Futterkosten aufgeführt sind) als sog. „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich geltend machen?

Für alle Antworten dankt schon mal
Frank

Wohnt Herr X denn in dem Ausbildungsbetrieb?

Einen guten Morgen,

angenommen, Herr X besitzt ein Freizeitpferd, das er in einem
professionellen Reitbetrieb ausbilden läßt. Kann er die
anfallenden Ausbildungskosten (die getrennt von Unterkunfts-
und Futterkosten aufgeführt sind) als sog. „haushaltsnahe
Dienstleistung“ steuerlich geltend machen?

was der Begriff „haushaltsnah“ schon weitesgehend ausdrückt

  • die Dienstleistung muss im Haushalt erfolgen

ob Herr X noch ein Zimmerchen fürs Pferd freimachen kann ? :smile:)

@ Clematis + Steferbo
Hallo,

o.k. Eure Fragen sind natürlich berechtigt.
Wie wäre aber die Situation, wenn der Reitlehrer zu Herrn X nach Hause käme und dort das Pferd unterrichtet. Das ist problemlos möglich, denn:
Die Reitschule befindet sich im selben Ort und auch das Pferd wohnt normalerweise in einem „Zimmerchen“ unter demselben Dach mit Herrn X, aber natürlich nicht in seiner Wohnung.
Würde das etwas ändern?

Ein schönes Wochenende wünscht
Frank

Würde das etwas ändern?

Nein, weil sowas ja auch nicht üblich ist (wie der Friseur, der nach Hause kommt-kein § 35a EStG)

Wie wäre aber die Situation, wenn der Reitlehrer zu Herrn X
nach Hause käme und dort das Pferd unterrichtet. Das ist
problemlos möglich, denn:
Die Reitschule befindet sich im selben Ort und auch das Pferd
wohnt normalerweise in einem „Zimmerchen“ unter demselben Dach
mit Herrn X, aber natürlich nicht in seiner Wohnung.

Ein weiteres Kriterium:
die in Anspruch genommene Dienstleistungen muss für Arbeiten sein, die üblicherweise von einem Haushaltsmitglied erledigt werden.

Wenn ich X wäre … würde ich es einfach mal versuchen :smile:)
Und mir vorher noch mal genau §35a EStG durchlesen.

Würde das etwas ändern?

Nein, weil sowas ja auch nicht üblich ist (wie der Friseur,
der nach Hause kommt-kein § 35a EStG)

üblich … trallalaaa

wenn die Mutter Friseurin ist … hat aber leider beide Arme gebrochen …

und nu?

Liste der haushaltsnahen Dienstleistungen
Moin,
anbei der Link zu einem Anwendungsschreiben des BMFs, in dem definiert wird, was haushaltsnahe Dienstleistungen sind und was nicht. Auch eine Liste berücksichtigungsfähiger Dienstleistungen ist diesem Schreiben angefügt.

Da geht dann auch hervor, warum ein Friseur keine haushaltsnahe Dienstleistung sein kann.

Es einfach mal mal zu versuchen, ob es abzugsfähig ist, wie vorgeschlagen, ist mit Vorsicht zu genießen, denn damit bewegt man sich im Bereich der leichtfertigen Steuerverkürzung bzw. der Steuerhinterziehung.

Schöne Grüße
e

[http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Starts…](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Liste haushaltsnaher Dienstleistungen
Siehe Anlage 1 Stichwort Friseur:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Starts…](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

üblich … trallalaaa

trallalaaa? Wo sind wir denn hier? Im Kindergarten?

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