Spenden absetzen nach Todesfall

Hallo zusammen,

anlässlich Todesfällen wird häufig ein Spendenkonto angegeben, bzw. für einen guten Zweck, ggf. vom verstorbenen vorgegebenen Zweck gesammelt.

Wer kann die gezahlten Spenden absetzen?
Vermutung:

a) Von Trauergästen an eine gemeinnützige Einrichtiung überwiesene Spenden können vom jeweiligen Zahler abgesetzt werden.

b) Die bei der Beerdigung eingesammelten Spenden sind Teil des Erbes und werden von den Ereben gemeinsam abgesetzt.

Ob b) so stimmt?

Gruß JK

Spenden kann man nicht gemeinsam absetzen, aber jeder Erbe kann seinen Anteil an eine entsprechende Organisation überweisen, bis 100 Euro reicht immer der ÜBerweisungsbeleg bzw der Kontoauszug. Dann ist der Formalität Genüge getan.
Gruß Tom

Spenden kann man nicht gemeinsam absetzen,

Warum (bei Einigkeit) eigentlich nicht?

aber jeder Erbe
kann seinen Anteil an eine entsprechende Organisation überweisen,
bis 100 Euro reicht immer der ÜBerweisungsbeleg bzw der Kontoauszug.

Das hieße also als praktischer Ansatz,
dass die gesammelten Spenden an die Erben verteilt und von ihnen an die entsprechende Organisation überwiesen werden(?).

Gruß JK