Hallo,
angenommen jemand hätte ein in das Handelsregister eingetragene Kleinstunternehmen und würde nebenerwerblich einen kleines Gewerbe betreiben und folendes würde passieren:
Man hätte jede Rechnung, die man gestellt hat, kopiert und abgeheftet.
Quittungen und gezahlte Rechnungen hätte man in einem Schuhkarton aufbewahrt.
Gegen Ende diesen Jahres würde man sämtliche Quittungen und Rechnungen von 2009, samt der EÜR beim Steuerberater abgeben wollen.
Was wäre zu tun, wenn nach dem Umzug der gesamte Ordner mit den Kopien der gestellten Rechnungen von diesem und letzten Jahr leider nicht mehr auffindbar wäre?
Könnte man die EÜR einfach anhand der Kontoführung durchführen oder bräuche man (oder dessen Steuerberater) im Zweifelsfall irgendwann die Kopien als Nachweis?
Gruß
olem222
