Hallo,
eine Steuererklärung für 2007 wird beim Finanzamt pünktlich abgegeben. Die Bearbeitung dauerte dann 3 Jahre!!! Bei telefonischen Nachfragen, hört man die Sätze - sie ist in Bearbeitung. Nun, nach fast 3 Jahren kommt der Steuerbescheid, nebst Verzugszinsen!!! Kann das zutreffen und wieso muss man Verzugszinsen bezahlen, wenn die Sachbearbeiterin sich 3 Jahre Zeit lässt. Hat jemand schon ein ähnliches Problem gehabt und wie kann man vorgehen. Danke schon im Voraus für mögliche Tipps!!
Moin,
leider ist das nicht selten. Die Zinsfestsetzung steht dem Zinsvorteil des Steuerpflichtigen gegenüber, den er durch diese wenn auch verspätete Steuerfestsetzung hatte.
http://www.steuerberater-pressler.de/aktuell/steuer-…
Leider konnte ich keinen besseren Link finden.
Schöne Grüße
e
Servus,
wieso muss man
Zinsen bezahlen, wenn die Sachbearbeiterin sich 3 Jahre
Zeit lässt.
ganz einfach: weil man sich vom Staat eine ganze Weile lang Geld geliehen hat.
Schöne Grüße
MM
Eigenartigerweise steht dieses Recht nur dem Staat zu, selbst wenn er selbst durch seine Schlampigkeit dafür verantwortlich ist.
Werden dem Steuerpflichtigen dagegen permanent mehr Steuern abgezogen als dem Staat zusteht, darf er seinen Kredit zinsfrei zur Verfügung stellen.
Das ist dann deutsche Steuergerechtigkeit.
cu
§ 233 AO
Das stimmt so nicht. Bei einer Erstattung gibt es auch Zinsen für den Steuerpflichtigen. Nachzulesen im §233 AO.
Danke für den Tipp, werde mich mal durchlesen.
cu
Die Verzugszinsen werden eigentlich nicht erhoben wenn der Stpfl seine Erklärung pünktlich abgibt!
Hilfreich wäre vom Fragesteller gewesen wenn er statt „Pünktlich“ das tatsächliche Abgabedatum hier hingeschrieben hätte.
LG
Hallo,
da du hier kaum Daten schreibst („pünktlich“ ist zb recht relativ) ist es schwer, den Sachverhalt tatsächlich zu würdigen.
Es ist erst einmal so dass solche Zinsen nicht festgesetzt werden wenn die StErklärung 2007 eben bis zum 31.05.2008 abgegeben werden. Sollte dies an der Stelle so sein sollte man beim FA mal nachfragen, wie die auf diese Rechnung kommen. Vielleicht haben die auch nur das Erklärungs-Eingangsdatum falsch eingegeben.
Auch wirfst du vor, dass die Bearbeitungszeit 3 Jahre dauert. Das ist (für normale Arbeitnehmer) recht ungewöhnlich. Deshalb tippe ich erst einmal dass hier ein Gewerbe / Vermietung vorliegt !? Dann ist die Bearbeitungszeit in der Regel eh länger als bei einem Arbeitnehmer und kann mind. 6 Monate dauern (so ich weiß, arbeite nicht in dieser Abteilung).
Dann ist auch die Frage: waren alle Unterlagen abgegeben, wurden Briefe hin- und hergeschickt mit der Bitte Dinge nachzureichen etc.? Dies sind alles Infos, die hier fehlen um dem Vorwurf der 3-jährigen Bearbeitgszeit zu erhärten. Denn auch ich kenne es, dass eine „normale Arbeitnehmer-Erklärung“ mal 4 Monate braucht - einfach weil die Leute nicht antworten auf die Fragen oder unvollständige Unterlagen einreichen, keine Aufstellungen mitliefern etc.
LG
Verzinsung von Steueransprüchen
Hi !
Das Vorgehen des Finanzamtes ist grundsätzlich so erstmal vom Gesetz gedeckt. Hätte es eine Erstattung gegeben, hätte das Finanzamt diese auch mit Zinsen zurückzahlen müssen.
Wenn dem Steuerpflichtigen bekannt war, dass hier eine Nachzahlung zu erwarten war, hätte er zur Vermeidung der Verzinsung ja in Höhe seiner eigenen Berechnung fristgemäß (also bis 31.03.2009) eine „nachträgliche Vorauszahlung“ in Höhe der erwarteten Steuerschuld an das Finanzamt leisten können.
Da mit den Zinsen nicht eine Schuldfrage geklärt werden soll, sondern lediglich der Zinsvorteil abgeschöpft wird, den der Steuerpflichtige hatte, weil er das Geld bei der Bank anlegen konnte, ist ein „Antrag auf Erlass“ der Zinsen auch nur sehr schwer begründbar. Hier sollte man möglicherweise im real life mit einem steuerlichen Berater alle Fakten des Falles erörtern und über die Sinnhaftigkeit eines solchen Antrages sprechen.
Positiv auf die Herabsetzung eines solchen Antrages könnten sich auswirken:
- Verschulden des Finanzamtes
- Nachweis geringe Verzinsung auf eigenem Konto
- …
BARUL76
.
Es ist erst einmal so dass solche Zinsen nicht festgesetzt
werden wenn die StErklärung 2007 eben bis zum 31.05.2008
abgegeben werden.
Verwechselst Du da nicht Verzinsung mit Verspätungszuschlägen?
§ 233 AO…
Wenn ich den § 233 AO richtig verstehe, dann hat der Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung nichts mit der Erhebung von Zinsen zu tun, sondern die Entstehung der Steuer. Ob und wie hoch Zinsen festgesetzt werden hängt dann auch eher von der Steuerfestsetzung ab.
Aus dem UP lese ich heraus, dass die Erklärung so pünktlich abgeben wurde, dass unter normalen Umständen auch die Steuer VOR Beginn des Zinslaufs hätte festgesetzt werden können.
Hallo,
zuerst einmal Danke für die vielen Tipps. Die Steuererklärung wurde im März 2008 abgegeben. Danach war Funkstille seitens des Finanzamtes. Die Unterlagen waren komplett und bei Anrufen wurde gesagt,-- ist in Bearbeitung. Von unserer Seite wurde also alles richtig gemacht.
Auf den Bescheid 2008 wird auch noch gewartet.
Danke nochmals.
Grüße
lieslaub